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Hürden, Verunsicherung, Lieferengpässe
Ein Jahr Cannabisgesetz – noch hakt es an vielen Ecken
Seit dem 10. März 2017 ist die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken für schwerkranke Patienten im Einzelfall als Rezepturarzneimittel möglich und erstattungsfähig. Vor der ersten Verordnung müssen GKV-Versicherte eine Genehmigung bei der Krankenkasse einholen. Eigentlich sollte die Gesetzesänderung für schwerkranke Patienten eine Erleichterung darstellen. Vor der Reform mussten sich chronisch Kranke beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung einholen und die Kosten für medizinisches Cannabis selbst tragen. Doch auch jetzt gibt es Hürden. Insbesondere in der Anlaufphase nach der Gesetzesänderung wurden viele Anträge nicht bewilligt, derzeit liegt die Bewilligungsquote bei zwei Dritteln. Auch Patienten, die bereits eine Ausnahmegenehmigung vom BfArM hatten, müssen den Genehmigungsprozess bei den Krankenkassen durchlaufen. Für Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, besteht die Schwierigkeit bei der Antragstellung darin, nachweisen zu müssen, dass der Patient austherapiert ist und eine begründete Aussicht besteht, dass Cannabisblüten bei seinen Beschwerden Linderung verschaffen.
Modellversuch in Köln?
Während Patienten, Ärzte und Apotheker noch mit den Cannabis-Rezepten kämpfen, fordern Politiker Modellversuche, bei denen Cannabis zum freien Konsum kontrolliert abgegeben wird. Bislang hatte nur die FDP gezielt auf die Apotheken als Abgabestelle hingewiesen. Lokalpolitiker von mehreren Parteien setzen sich nun aber dafür ein, dass die Innenstadtapotheken in Köln solche Modellversuche in die Realität umsetzen. Für den Apothekerverband Nordrhein ist das kein neues Thema. Der Verbandsvorsitzende Thomas Preis, der seine Apotheke ebenfalls in Köln hat, erklärte gegenüber DAZ.online: „Wir stehen zu diesem Thema natürlich in direktem Austausch mit der Stadt Köln und dem Gesundheitsamt.“ Preis sieht jedoch insbesondere juristische und politische Umsetzungsprobleme: „Man muss darüber nachdenken, ob uns Modellprojekte weiterhelfen oder ob nicht eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die Legalisierung von Cannabis zielführender wäre. Was die Beteiligung der Apotheker betrifft, meine ich, dass man sich gut und gründlich überlegen sollte, ob Apotheken sich künftig von einer heilberuflichen Abgabe- und Beratungsstelle für Arzneimittel für kranke Menschen auch hin zu einer Abgabestelle für Genussmittel entwickeln sollen. Ich glaube das wäre der falsche Weg!“
Ärzte verordnen nur zögerlich
Bevor ein Schwerkranker das Genehmigungsverfahren auf sich nimmt, muss er zudem erst einmal einen Arzt finden, der zur Verschreibung bereit ist. Und viele Ärzte sind zurückhaltend. Zum einen bestehen häufig Vorurteile gegenüber dem Einsatz einer Droge als Medizin. Zum anderen entsteht für die Mediziner im Rahmen der Genehmigungsanträge Zusatzarbeit, weil Formulare ausgefüllt werden müssen. Außerdem belastet die Cannabistherapie das Budget. „Wir wissen noch viel zu wenig darüber, ob und wie Arzneimittel auf Cannabis-Basis wirken“, erklärte Josef Mischo von der Bundesärztekammer gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Seiner Meinung nach sei erst in Studien zu prüfen, ob Cannabis eine Alternative zu herkömmlichen Therapien darstellt.
Angespannte Liefersituation
Wenn der Patient schließlich mit einem Cannabis-Rezept in die Apotheke kommt, muss er wegen Lieferschwierigkeiten oftmals lange auf seine Medizin warten. Nach Informationen des Handelsblatts übersteigt die Nachfrage die Kapazitäten des niederländischen Anbau-Unternehmens Bedrocan, von dem die elf Importeure mit Einzelimportgenehmigung vornehmlich ihre Ware beziehen. Eine Besserung der Situation ist nicht in Sicht. Die deutsche Cannabisagentur hatte zwar ein Ausschreibungsverfahren für den Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland für den Zeitraum 2019 bis 2022 durchgeführt. Medienberichten zufolge hat ein Unternehmen, das eine Absage erhielt, jedoch Klage beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Daraufhin wurde das Ausschreibungsverfahren vorläufig gestoppt. Dadurch könnte der Starttermin 2019 gefährdet werden. |
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