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Umstrittener Masterplan gegen Altersarmut

Wer profitiert von der geplanten Rentenreform?

Mit seinem Rentenpaket will Hubertus Heil (SPD) die Alters­armut bekämpfen. Gesetzliche Renten müssten die tragende Säule zur Absicherung bleiben, so der Bundesarbeitsminister. Ob es gelingt, ältere Menschen spürbar besserzustellen, bleibt fraglich.
Foto: Jürgen Fälchle – stock.adobe.com

Rund 8,6 Millionen Menschen (48 Prozent) erhielten weniger als 800 Euro Altersrente, Stand 2016. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor. Sonstige Einkommen seien nicht berücksichtigt worden, heißt es weiter. Trotz dieser methodischen Schwäche sind sich Experten einig: Altersarmut ist ein großes Problem in Deutschland. Hier setzen Reformen des Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD) an. Er will Renten stabilisieren, aber auch spezielle Maßnahmen für Mütter und für Gering­verdiener auf den Weg bringen.

Das Rentenniveau sichern

Bis 2025 sollen Rentenzahlungen bei 48 Prozent gehalten werden und Bei­träge nicht über 20 Prozent des Bruttolohns steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind ab 2024 Steuerzuschüsse von zwei Milliarden Euro pro Jahr erforderlich. Experten sehen in der „doppelten Haltelinie“ keine Möglichkeit, die bestehende Altersarmut zu bekämpfen. Sie fordern gezieltere Maßnahmen.

Mütterrente II

Eine Möglichkeit könnte die von Heil angedachte Mütterrente II sein. Er plant, allen Frauen für jedes vor 1992 geborene Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt anzurechnen. In Zahlen bedeutet das pro Kind 32,03 Euro (West) bzw. 30,69 Euro (Ost) mehr Rente im Monat. Davon würden vorrangig kinderreiche Frauen profitieren, und nicht nur Kolleginnen mit niedrigem Einkommen. Kritiker sehen keinen systematischen Ansatz gegen Altersarmut.

Erwerbsminderung

Sie beurteilen Pläne zur Erwerbsminderungsrente deutlich positiver. Momentan erhalten 14,7 Prozent aller Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen in Frührente gehen, Grund­sicherung, verglichen mit 2,6 Prozent aller Menschen beim Renteneintritt aufgrund des Alters. Heil kann sich vorstellen, Bürger, die aufgrund von Krankheiten keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können, so einzustufen, als hätten sie ein Leben lang gearbeitet. Bemessungsgrundlage wäre der letzte entrichtete Lohn. Dabei soll die Zurechnungszeit von momentan 62 Jahren und drei Monaten auf 65 Jahre und acht Monate verlängert werden.

Mehr Unterstützung für Geringverdiener

Der Bundesarbeitsminister will die Einkommensgrenze, ab der volle Sozial­beiträge zu entrichten sind, von 850 auf 1300 Euro anheben. Geringverdiener profitieren von höheren Anwartschaften. Bei 850 Euro Verdienst wären das später 270 Euro mehr, allerdings zulasten von Beitragszahlern. Der Rententopf wird nicht voller.

Wie geht es weiter?

Läuft alles nach Plan, geht bereits Anfang 2019 ein Paket mit Stabilisierung des Rentenniveaus, Mütterrente II und Änderungen bei Erwerbsminderung beziehungsweise Geringverdienern an den Start. Weitere Reformen folgen zu einem späteren Zeitpunkt. |

mvdh

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