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DAZ aktuell
BMG gegen Apothekenpflicht
Leichter Zugang zu HIV-Selbsttest
Derzeit dürfen HIV-Selbsttests nur an Ärzte und Gesundheitseinrichtungen abgegeben werden. Eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung soll noch in diesem Jahr den Verkauf direkt an Laien ermöglichen. Die ABDA forderte in ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf die Apothekenpflicht für diese Tests. Nur so könne gewährleistet werden, dass bei der Abgabe eine fundierte Beratung durch pharmazeutisches Personal geliefert werde. Der Apotheker könne zudem auf die Limitationen der Selbsttests hinweisen. Andere EU-Länder setzten daher vorwiegend auf die Abgabe über Ärzte und Apotheken.
Das BMG hält jedoch an seiner Auffassung fest. Ein Ministeriumssprecher erklärte: „Ein ausschließliches Beratungsangebot über Apotheken mit der zwingenden Folge, den Vertriebsweg Apotheke vorzuschreiben, ist für den HIV-Selbsttest sachlich nicht geboten.“ Die Erklärung: „Das ausdrücklich gewünschte niedrigschwellige Angebot, das auch einen Bezug über das Internet ermöglicht, würde mit der Apothekenpflicht konterkariert. Eine Apothekenpflicht ist mit der Freigabe für HIV-Selbsttests daher nicht vorgesehen.“ |
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