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TSVG-Omnibus gibt jetzt Gas

Es soll Januar statt April werden

ks | Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) könnte in weiten Teilen bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Nach einer ersten Verbändeanhörung gibt es einen straffen Zeitplan. Anfänglich stand der April 2019 als Starttermin im Raum.
Foto: Philipp Külker

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will mit dem TSVG hauptsächlich die Terminvergabe im ambulanten ärztlichen Bereich verbessern. Doch nach dem „Omnibus“-Prinzip hat es zahlreiche weitere Regelungen hinzugepackt. Für die Apotheker sind ins­besondere zwei Vorhaben relevant: Erstens will das BMG nach dem BGH-Urteil zu den Großhandelsrabatten klarstellen, dass das Großhandelsfixum in Höhe von 70 Cent nicht rabattierbar ist. Zweitens sollen Krankenkassen künftig stets die beiden günstigsten Impfstoffe bezahlen, wenn es eine regionale Vereinbarung mit den Landesapothekerverbänden gibt. Damit reagiert das BMG auf die diesjährigen Querelen bei der Grippeimpfstoffversorgung.

Nach einer nicht-öffentlichen Ver­bändeanhörung am 22. August ist die 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag noch im September, gleich in der ersten Sitzungswoche nach den Sommerferien, geplant. Schon am 21. September könnte der Entwurf dann erstmals im Bundesrat besprochen werden. Die 2./3. Lesung im Parlament könnte dann im Oktober stattfinden, der zweite Durchgang in der Länderkammer im November. |

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