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- DAZ 47/2018
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Rx-Versandverbot
Keine Selektivverträge
Freie Apothekenwahl bewahren
Immer wieder wird auch das „Horrorszenario“ diskutiert, dass die Gefahr bestünde, Krankenkassen könnten mit einzelnen Arzneimittelversendern Versorgungsverträge abschließen und würden damit die freie Apothekenwahl ihrer Versicherten schwierig bis unmöglich machen. Die Präsenzapotheken dürften dann nur noch die Nacht- und Notdienste sowie die Akutversorung in Ausnahmefällen aufrechterhalten. Die Belieferung der Chroniker würde hauptsächlich durch den Versandhandel durchgeführt. Damit wäre die wirtschaftliche Sicherung der flächendeckenden Versorgung nicht mehr gewährleistet.
Vorgeschlagen wird, dass Selektivverträge zwischen Krankenkassen und EU-Versendern gesetzlich verboten werdem, um den Schaden des EU-Versandhandels auf den deutschen Markt zu begrenzen. Eine andere diskutierte Idee ist, dass der Gesetzgeber die Anforderungen an die Transport- und Lieferbedingungen, also etwa die Temperaturführung, spezifizieren könnte. Die Hoffnung: Für die Versender könnte insbesondere der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unattraktiv werden. |
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