Gesundheitspolitik

Bundesrat billigt TSVG

Kritik an Apothekenvergütung für Grippeimpfstoffe

BERLIN (ks) | Der Bundesrat hat am 12. April 2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gebilligt. Allerdings üben die Länder in einer begleitenden Entschließung Kritik am Verlauf des Gesetzgebungs­verfahrens sowie einzelnen Regelungen – insbesondere zur Impfstoffversorgung.

Der Bundestag hatte das TSVG am 14. März 2019 verabschiedet und zugleich umfassende Änderungen an dem ursprünglichen Regierungsentwurf beschlossen. Der Bundesrat bedauert in seiner Entschließung, dass eine eingehendere Erörterung der Reformoptionen mit den Ländern im Vorfeld nicht möglich gewesen sei. Zudem warnt er vor dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand, den einige der neuen Regelungen mit sich bringen würden. Sie stünden dem Ziel einer schnelleren Versorgung entgegen.

Vor allem aber sieht der Bundesrat das neue Verfahren zur Versorgung mit saisonalen Grippeimpfstoffen „sehr kritisch“. Laut Gesetzesbegründung soll es eine frühzeitige Planung und frühzeitige Bereitstellung der Impfstoffe ermöglichen. Doch die Länder halten das Verfahren dafür für ungeeignet und befürchten zukünftig erneut erhebliche Schwierigkeiten bei der Versorgung. Sie fordern die Regierung daher auf, diese Regelungen schon für die kommende Saison auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.

Unter anderem kritisiert der Bundesrat, dass den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstmals Aufgaben im Zusammenhang mit der Erhebung von geplanten Schutzimpfungen übertragen werden – diese hätten damit keinerlei Erfahrungen. Einfacher wäre es, wenn man sich an den Abrechnungsdaten und Vorjahreszahlen der Apotheken orientieren würde. Doch die Apotheken seien nun gar nicht mehr in den Prozess eingebunden – dies werde „nicht zu einer Verbesserung des späteren Versorgungsprozesses“ führen. Und auch die neue Preisregelung für Apotheken in der Arzneimittelpreisverordnung (1 Euro pro Dosis, 75 Euro pro Verordnungszeile) missfällt den Ländern. „Diese Vergütung deckt nicht, wie behauptet, den Aufwand der Apotheken“, heißt es in der Entschließung. Ab einer bestimmten Menge müssten sie künftig umsonst arbeiten. Ob die Apotheken vor diesem Hintergrund bereit sind, das Risiko frühzeitiger verbind­licher Bestellungen zu tragen, sei ungewiss, warnt der Bundesrat. |

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