- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 21/2019
- Kippt die SPD das ...
Gesundheitspolitik
Kippt die SPD das Apotheken-Stärkungsgesetz?
Lauterbach: Bundesjustizministerium hat europa- und verfassungsrechtliche Bedenken
BERLIN (bj) | Bei der Ressortabstimmung zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gibt es offenbar aus zwei Ministerien Widerstände. Anfang des Monats ließ Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) durchblicken, dass das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium Einspruch gegen das Apothekenpaket eingelegt habe. Nun gibt es anscheinend auch ein Veto vom Bundesjustizministerium: Am vergangenen Donnerstag erklärte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach in einem Pressegespräch, dass das geplante Vorhaben aus Sicht des SPD-geführten Bundesjustizministeriums weder europarechtlich noch verfassungsrechtlich haltbar sei. „Wir sind von einer machbaren Regelung weiter weg als vorher“, so der SPD-Gesundheitsexperte. Daher solle das Apothekenpaket neu aufgesetzt werden – mit einem Rx-Boni-Deckel. Denn diese von Lauterbach schon früher ins Spiel gebrachte Variante sei rechtlich machbar.
Das Apotheken-Stärkungsgesetz sieht vor, dass die Arzneimittelpreisbindung bei Rx-Medikamenten im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben wird. Zudem sollen Honorar-Anpassungen vorgenommen werden, insbesondere soll es eine Vergütung für pharmazeutische Dienstleistungen geben.
SPD will mehr Wettbewerb
Die SPD hatte in den vergangenen Wochen bereits Widerstand angekündigt. Beim DAV-Wirtschaftsforum hatte der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Apothekenthemen, Edgar Franke, erklärt, dass er noch weitere wettbewerbliche Möglichkeiten in das Gesetz einbauen wolle, damit es rechtlich sicher sei.
Glaubt man Lauterbachs Darstellungen vom vergangenen Donnerstag, ist das Gesetz auch aus Sicht des Bundesjustizministeriums weder europarechtlich noch verfassungsrechtlich haltbar. Lauterbach teilt diese Auffassung: „Wenn das Europarecht eine Regelung falsch findet, ist es egal, in welchem Gesetz diese steht“, erklärte der SPD-Gesundheitsexperte.
Außerdem greife Spahns Vorstoß in die Berufsfreiheit deutscher Versender ein, was ein verfassungsrechtliches Problem darstelle. Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz bliebe nicht nur das europarechtliche Problem ungelöst, sondern es würde ein neues nationales Rechtsproblem geschaffen. „Wir sind von einer machbaren Regelung weiter weg als vorher“, so Lauterbach.
Außerdem habe er, wie bereits zuvor geäußert, große Bedenken, dass die Apotheker die 150 Millionen Euro für pharmazeutische Dienstleistungen selbst verteilen sollen. Dies würde gegen einen weiteren Rechtsgrundsatz verstoßen, erklärte er, ohne diesen mutmaßlichen Widerspruch näher auszuführen.
Aus Sicht von Lauterbach kann das geplante Vorhaben in seiner jetzigen Form nicht funktionieren. „Da muss man komplett neu ansetzen“, schlussfolgerte Lauterbach. In dem Zusammenhang brachte der Gesundheitspolitiker seinen früheren Vorschlag zu den gedeckelten Rx-Boni ins Spiel. Diese Variante ist seiner Meinung nach rechtlich machbar.
Spahn will an seinen Plänen festhalten
Doch wie geht es nun weiter? Zu der Stellungnahme aus dem Bundesjustizministerium wollte man sich im Bundesgesundheitsministerium gegenüber der AZ nicht äußern. Spahn will aber offensichtlich an seinen Plänen festhalten. „Es bleibt das Ziel, den Gesetzentwurf ins Kabinett zu bringen“, bekräftigte die Pressestelle gegenüber der AZ. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.