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- AZ 36/2019
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Wirtschaft
Phagro warnt vor VOASG
Großhändler befürchten ruinösen Preiswettbewerb
Bekanntlich soll mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken Paragraf 78 Absatz 1 Satz 4 des Arzneimittelgesetzes und damit das Gebot der Gleichpreisigkeit auch für EU-Versender gestrichen werden. Die vorgesehene Verlagerung der Preisbindung in die Regelungen des Sozialrechts betrifft allerdings nicht Hersteller und Pharmahandel. Deswegen befürchtet der Branchenverband Phagro, dass mit der Streichung des entsprechenden Passus aus dem Arzneimittelgesetz auch das Gleichpreisigkeitsgebot auf der Großhandelsebene fällt. Gegenüber dem „Handelsblatt“ äußerte Trümper die Besorgnis, dass sich ausländische Wettbewerber insbesondere das Geschäft mit den lukrativen Arzneimittelgruppen sichern und mit Niedrigpreisen deutsche Apotheken als Kunden gewinnen wollen – zulasten des weiterhin an die Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung gebundenen deutschen Pharmahandels. Dadurch könne sogar die bedarfsgerechte Versorgung durch den Großhandel gefährdet sein, da die Mischkalkulation dann nicht mehr funktioniere.
Auch Mitinhaber und Geschäftsführer Hanns-Heinrich Kehr äußert sich dem „Handelsblatt“ gegenüber besorgt: „Tritt das Gesetz so in Kraft, müssten wir eigentlich einen Standort im Ausland aufbauen, von wo aus wir zu gleichen Bedingungen einkaufen und liefern können wie die anderen ausländischen Großhändler.“
Laut Phagro solle ausdrücklich klargestellt werden, dass ausländische Pharmagroßhändler und direkt liefernde Pharmaunternehmen bei der Belieferung von deutschen Apotheken an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden bleiben. Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich zu dieser Forderung gegenüber dem „Handelsblatt“ nicht äußern, es müsse das Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens abgewartet werden. |
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