- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 42/2019
- Lunapharm: BMG darf ...
Gesundheitspolitik
Lunapharm: BMG darf informieren
Der Fall Lunapharm bewegte den vergangenen Sommer. Das ARD-Magazin Kontraste des Rundfunks Berlin Brandenburg (rbb) hatte über eine griechische Apotheke berichtet, die ohne Großhandelslizenz hochpreisige Arzneimittel an Parallelhändler verkaufte. Mutmaßlich sollen diese Arzneimittel teilweise aus griechischen Kliniken gestohlen worden sein – und Lunapharm ein Abnehmer gewesen sein.
In der Folge verlor Lunapharm seine Großhandels- und Herstellungserlaubnis, die Landesregierung setzte zur Aufklärung eine Task Force ein, die damalige Brandenburger Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) musste zurücktreten, die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete Ermittlungen gegen Lunapharm wegen Hehlerei ein, die bis heute andauern. Und: Gesundheitsminister Jens Spahn hatte eine weitere Arzneimittel-Affäre, die ihn zu seinem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) antrieb. Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) war der Fall Lunapharm im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich erwähnt. Unter anderem hieß es, dass die fraglichen, von Lunapharm vertriebenen Arzneimittel „mutmaßlich in griechischen Krankenhäusern gestohlen“ worden seien. Ebenso war eine Rede des Ministers vom 4. April 2019 schriftlich veröffentlicht, in der es hieß, es handele sich um „... gestohlene Krebsmedikamente aus Griechenland, die durch Lunapharm auf den deutschen Markt gelangten“.
Lunapharm selbst sieht sich zu Unrecht verfolgt. Dass mit den Arzneimitteln, die das Mahlower Unternehmen aus Griechenland bezogen hat, etwas nicht in Ordnung war, konnte nie nachgewiesen werden. Ebenso wenig ist bisher ein Diebstahl erwiesen. Gegen den rbb hat das Unternehmen bereits ein erstinstanzliches Urteil erwirkt, das dem Sender zahlreiche Aussagen untersagt – Stichwort unzulässige Verdachtsberichterstattung.
Auch gegen das BMG und Spahn ging Lunapharm vor. Ihnen sollte gerichtlich verboten werden, im Zusammenhang mit Lunapharm-Arzneimitteln von „Diebstahl“ zu sprechen. Das BMG ließ daraufhin alle möglicherweise kritischen Aussagen zu Lunapharm von seiner Webseite entfernen. Nun lehnte das Verwaltungsgericht Köln den Lunapharm-Antrag jedoch ab (Az.: 7 L 1017/19). Nachdem das BMG im Verfahren angekündigt hatte, auch in dem Beitrag vom 4. April 2019 bei einer erneuten Einstellung auf der Internet-Seite die Angabe des Diebstahls mit dem Zusatz „mutmaßlich“ zu versehen, sah die Kammer laut einer Pressemitteilung keinen Anlass für eine Untersagung. Die Veröffentlichung sei vom Informationsauftrag des Ministeriums über die Motive des Gesetzesvorhabens gedeckt und diene der Information der Öffentlichkeit. Dem Umstand, dass die Vorwürfe in den laufenden Verfahren in Griechenland und Deutschland noch nicht abschließend geklärt seien, werde durch die Kennzeichnung als „mutmaßlich gestohlen“ hinreichend Rechnung getragen. Gegen den Beschluss kann Lunapharm nun Beschwerde einlegen. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.