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Gesundheitspolitik
PTA-Reform in heißer Phase
Am 11. Oktober hatte der Bundesrat den – zustimmungsbedürftigen – „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten“ erstmals beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Sie umfasst 51 Anträge, von denen elf den Gesetzentwurf im Allgemeinen betreffen und die restlichen ins Detail gehen. Themen sind insbesondere die Schulgeldfreiheit, eine Ausbildungsvergütung auch während der schulischen Ausbildung, die Ausbildungsstruktur und -dauer, die pädagogische Qualifizierung der Lehrkräfte und der Apothekenmitarbeiter, die Rolle der Apotheker und ihrer Standesorganisationen bei der Ausbildung, die Kompetenzerweiterung der PTA im Apothekenbetrieb und die Notensystematik sowie Prüfungs- und Bestehensregeln.
Nur fünf Tage später, am 16. Oktober, beschloss das Bundeskabinett bereits seine Gegenäußerung. Darin kommt die Regierung den Ländern nur in einigen Punkten entgegen. Lediglich acht der Vorschläge stimmt sie zu, einem teilweise. Für 13 Vorschläge erteilt sie eine Prüfzusage und 25 lehnt sie ab. Zudem kommt sie zwei Prüfbitten nach und zwei weitere Anträge nimmt sie „zur Kenntnis“.
Die Vorschläge, denen die Bundesregierung zustimmt, betreffen unter anderem die Berücksichtigung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes – zum 1. Januar 2023 statt 2021 – sowie redaktionelle Verbesserungen. Zum Teil stimmt sie dem Antrag zu, der vorsieht, PTA teilweise ohne Aufsicht pharmazeutische Tätigkeiten ausführen zu lassen. Zwar geht die Regierung nicht so weit, dass sie auf ihre konkreten und kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen verzichten würde, die PTA aus ihrer Sicht erfüllen müssen, um ohne Aufsicht arbeiten zu können (z. B. mehrjährige Berufserfahrung und eine mindestens „gute“ Prüfungsnote). Die Länder plädieren nämlich dafür, allen PTA die Kompetenzerweiterung zuzugestehen. Doch der Bundesrat will in der geplanten neuen Vorschrift auch eine weitere Ausnahme bestimmen, bei der die Aufsichtspflicht nicht entfallen darf: beim patientenindividuellen Stellen und Verblistern von Arzneimitteln. Und dem stimmt die Regierung zu.
Den Antrag der Länder, die Ausbildungsdauer auf mindestens drei Jahre zu verlängern (mindestens 3000 Stunden Schule und 1200 Stunden Apotheke) und die Ausbildungsstruktur so zu ändern, dass es einen Wechsel zwischen schulischen und praktischen Ausbildungsabschnitten gibt, will die Bundesregierung zumindest „prüfen“. Das Gleiche gilt u. a. für die Anträge der Länder zur pädagogischen Qualifizierung der Lehrkräfte und der Kooperation der Schulen mit den Ausbildungsapotheken.
Was die Länderwünsche nach einer Ausbildungsvergütung und Schulgeldfreiheit betrifft, erklärt die Regierung, dass – entsprechend dem Koalitionsvertrag – ein Gesamtkonzept zusammen mit den Ländern erarbeitet werden soll. Neben den Finanzierungsfragen soll dabei auch die Frage der Akademisierung erörtert werden. „Bis Ende 2019 sind Eckpunkte als Basis für notwendige gesetzliche Änderungen geplant.“
Am vergangenen Donnerstag wurde das Gesetz in den Bundestag eingebracht, diesen Mittwoch steht die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages an. |
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