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Gesundheitspolitik
Kommentar: Das Büfett ist eröffnet
Gerade einmal drei Wochen ist es her, dass sich die Delegierten auf dem Deutschen Apothekertag per Ad-hoc-Antrag dafür aussprachen, den Kabinettsentwurf für das „Apotheken-Stärkungsgesetz“ konstruktiv-kritisch begleiten zu wollen. Der Auftritt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am dritten und letzten Tag der Antragsdebatte hatte die Hauptversammlung der deutschen Apotheker offenbar nachhaltig beeindruckt: Lieber soll das von Spahn vorgelegte Gesamtpaket akzeptiert werden, inklusive der umstrittenen Regelungen rund um die Preisbindung im Sozialrecht und die Arzneimittelabgabeautomaten, bevor man am Ende mit leeren Händen dasteht – ohne Makelverbot, Honoraranpassungen und Dienstleistungen. Doch nun beobachtet man seit rund einer Woche eine Entwicklung, mit der wohl die wenigsten gerechnet haben. Das Gesamtpaket steht zur Disposition und irgendwer scheint das „Büfett“ gewissermaßen eröffnet zu haben. Die Sammelverordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung und der Apothekenbetriebsordnung wurde bereits abgespalten und beschlossen. Auch die Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken und die Wiederholungsverordnungen will die Bundesregierung ins Masernschutzgesetz transferieren. Wie groß die Besorgnis in der Koalition doch sein muss, dass die EU-Kommission die Sozialrechtsregelung und damit das gesamte Gesetz europarechtlich für nicht machbar halten könnte! Zurück bleiben das für die Apotheker so wichtige E-Rezept-Makelverbot und die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen – doch niemand scheint sich daran bedienen zu wollen.
Dr. Armin Edalat, Chefredaktion der AZ
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