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BAH: Digitalisierung konsequent zu Ende denken
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßt die Absicht des GSAV, die Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu verbessern. Er findet aber, dass zukunftsgerichtete Maßnahmen wie das E-Rezept konsequent zu Ende gedacht werden müssten. Beispiel E-Rezept: Diese könne ein sinnvolles Instrument sein, um die Therapietreue von Patienten zu verbessern. „Dafür muss es aber konsequent umgesetzt werden, indem auch elektronische Verordnungen auf Grünem Rezept möglich sind. Dies sollte der Gesetzgeber noch ergänzen“, so der BAH. Der Verband merkt zudem an, dass der Bundestag viele Vorschläge der Bundesländer im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt hat. Zum Beispiel das erweiterte Preismoratorium, das insbesondere für mittelständische Unternehmen ein echtes Innovationshemmnis ist.“ Der Bundesrat hatte hier einen Vorschlag unterbreitet, um die Weiterentwicklung von Arzneimitteln mit bekannten Wirkstoffen und von Kinderarzneimitteln attraktiver zu gestalten – aufgegriffen hat ihn der Bundestag nicht. Ebenfalls kritisch sieht der BAH, dass sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen konnte, die Importförderklausel komplett abzuschaffen: „Das hätte die Arzneimittelsicherheit deutlich erhöht.“
Pro Generika: Stumpfes Schwert gegen Engpässe
Der Branchenverband Pro Generika begrüßt, dass die Kompetenzen des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bezug auf Arzneimittel und Wirkstoffe erweitert wurden und die Behörde eine stärkere Koordinierungsfunktion bei Rückrufen bekommt. Geschäftsführer Bork Bretthauer: „So sicher Arzneimittel in Deutschland sind und so selten daher ein Rückruf vorkommt: Der Verbraucher braucht in einem solchen Fall Sicherheit und die gewährleistet nur ein koordiniertes Vorgehen.“ Dennoch glaubt er nicht, dass das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sein Ziel erreicht, die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln sicherer zu machen. An der Gefahr von Arzneimittelengpässen ändere das GSAV nichts – Pro Generika hätte dazu gerne eine beherztere Nachjustierung bei den Rabattverträgen gesehen: Mindestens drei Herstellerfirmen müssen nach Ansicht des Verbandes berücksichtigt werden. Doch der Gesetzgeber habe die Chance vertan, kurzfristige Schritte gegen die Marktverengung zu unternehmen. Bretthauer: „Die ins Gesetz aufgenommene Forderung an die Krankenkassen, bei Rabattverträgen auch die bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten zu berücksichtigen, ist ein stumpfes Schwert. Sie ist für die Krankenkassen nicht bindend, ihr Ignorieren wird nicht sanktioniert.“ Kritik übt der Verband auch an den neuen Ersatzansprüchen, die Kassen bei Rückrufen gegenüber Herstellern geltend machen können. Der Grund: Das GSAV stelle nicht klar, welche Rückrufe diese Regelung beinhalten soll. „Zwischen einem Druckfehler auf der Packung und einem Rückruf aufgrund eines für den Patienten gefährlichen Inhaltsstoffes wird nicht unterschieden“.
AG Pro Biosimilars: Irrweg Substitution
Nach Auffassung der Interessenvertretung der Biosimilar-Unternehmen in Deutschland, der AG Pro Biosimilars, wird das GSAV die Versorgung von Patienten mit Biosimilars kaum verbessern. Die vorgesehenen Zielvereinbarungen, mit denen die KVen Ärzte zum Verschreiben von Biosimilars anspornen, seien zwar ein gutes Instrument. Auch der Wegfall der Importförderquote für Biopharmazeutika begrüßt die AG, da er ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen verenge. Die für 2022 festgeschriebene Substitution von Biosimilars in der Apotheke hält man allerdings für einen Irrweg. Dr. Stephan Eder, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars: „Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Biosimilars in der Versorgung immer mehr ankommen und dem Gesundheitssystem schon heute hunderte Millionen Euro einsparen. Ärzte und Patienten haben dank der Aufklärungsarbeit von Fachgesellschaften, Organen der Selbstverwaltung und Biosimilar-Unternehmen sowie durch eigene Praxiserfahrung Vertrauen in die Biosimilar-Therapie gewonnen. Diese Vertrauensarbeit muss konsequent fortgesetzt werden und darf nicht durch eine Substitution in der Apotheke konterkariert werden.“ Er warnt davor, die Fehler aus dem Generikamarkt bei Biosimilars zu wiederholen. So würden auf die Substitution Rabattvertrags-Ausschreibungen folgen, bei denen allein der Preis entscheide, die Zahl der Anbieter zurückgehe und die Versorgungssicherheit leide. Eder appelliert an den Gemeinsamen Bundesausschuss, der ab 2022 Ausnahmen von der automatischen Substitution formulieren soll, mit Augenmaß vorzugehen.
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