Adexa-Info

Der Soli soll entfallen – ab 2021

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat sich in der Bundesregierung mit seinen Plänen für die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlages durchgesetzt. Ab 2021 sollen 90 Prozent der bisherigen Soli-Zahler komplett von der Abgabe entlastet werden.
Foto: Stockfotos-MG – stock.adobe.com

Seit Juli 1991 erhebt der Staat (mit einer Unterbrechung von lediglich zweieinhalb Jahren) eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag oder kurz Soli. Dieser beträgt seit 1998 jährlich 5,5 Prozent der jeweils fälligen Steuer – und er steht als Bundessteuer allein dem Bund zu. Erhoben wird er erst ab einer bestimmten Freigrenze mit Gleitzone (bei Lohnsteuerklasse I: derzeit 81 Euro Lohnsteuer pro Monat).

Begründet wurde der Soli vom Gesetzgeber mit der Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit. Es gab und gibt aber keine Zweckbindung der Steuereinnahmen, weshalb die Abgabe schon lange in der Kritik steht.

GroKo hatte Teilentlastung vereinbart

In ihrem Koalitionsvertrag von 2018 hatten Union und SPD festgehalten: „Wir werden insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlasten. Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro beginnen. Dadurch werden rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet.“

Dieses Ziel hat Scholz nun in seinem „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ umgesetzt, das am 21. August vom Kabinett beschlossen wurde.

Die Freigrenze, bis zu der ab dem Steuerjahr 2021 kein Soli mehr fällig wird, wird angehoben von einer jähr­lichen Einkommensteuer von 972 Euro bzw. 1944 Euro (Einzel- bzw. Zusammenveranlagung) auf 16.956 Euro bzw. 33.912 Euro Steuerschuld im Jahr. Das entspricht bei einem Single-Haushalt einem Bruttoeinkommen von 70.000 Euro im Jahr.

Darüber gilt zunächst noch eine sogenannte Milderungszone, so dass weitere 6,5 Prozent der Soli-Zahler künftig eine je nach Einkommen mehr oder weniger reduzierte Abgabe zahlen müssen. Lediglich die obersten 3,5 Pro­zent an Einkommensbeziehern werden vorerst von der Entlastung aus­genommen werden.

Scholz hält das Modell für „fair“. Wann der Soli auch für die Top-Verdiener abgeschafft wird, will er erst in der nächsten Legislaturperiode entscheiden. Und der SPD-Finanzminister sieht auch einer verfassungsrecht­lichen Prüfung gelassen entgegen. Inzwischen wurde bereits eine Klage des Bundes für Steuerzahler in Karlsruhe eingereicht, die sich allerdings nicht gegen das Gesetz, sondern die Legitimität des Solis per se richtet.

Auch der FDP ist die bloße Teilabschaffung ein Dorn im Auge. Die ­Grünen dagegen finden die Differenzierung prinzipiell richtig. Sie fordern aber, stattdessen die höheren Ein­kommen über die normale Einkommensteuer stärker zu beteiligen. Mit den Geldern sollten zum Beispiel schwächere ländliche Regionen unterstützt werden. |

sjo

Das könnte Sie auch interessieren

Steuern, Versicherungen, Familienleistungen

Das ändert sich 2021

Auf jeden Fall gibt’s neues Recht

Neues Jahr – neues Glück?

Was sich zum Jahreswechsel ändert – und was im Laufe des Jahres noch ansteht

Diese Neuregelungen erwarten uns 2021

Kommentar von ADEXA-Vorstand Andreas May

Solidarität ja, aber anders als bisher

Bis zu 5200 Euro Ersparnis für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen pro Jahr

Vierfache Steuerhilfe für den Haushalt

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.