Adexa-Info

Achtung Glatteis

Rechte und Pflichten bei Winterwetter

Was passiert, wenn Sie bei Schnee oder Eisglätte zu spät kommen? Ein Blick ins Arbeitsrecht.
Foto: peterschreiber.media – stock.adobe.com

Egal, ob Sie mit dem Auto, Bus oder Bahn zur Apotheke fahren oder zu Fuß gehen: Schaffen Sie es nicht rechtzeitig an Ihren Arbeitsplatz, muss die Zeit nachgearbeitet werden oder ist in Form von Minusstunden anzurechnen. Auf „höhere Gewalt“ kann man sich beim Wetter nicht ­berufen. Sogar Gehaltskürzungen sind denkbar, doch mit einem klärenden Gespräch lässt sich das meist ver­meiden.

Kommt man wegen eines Unfalls oder einer nicht passierbaren Straße zu spät, fehlt das eigene Verschulden. In diesen Fällen sehen Arbeitsrechtler keine Basis für Abmahnungen. Wer sich jedoch bei Winterwetter an mehreren Tagen hintereinander massiv verspätet, läuft durchaus Gefahr, ab­gemahnt zu werden.

Unfälle im Winter

Nicht immer müssen Sie Zeit nach­arbeiten oder Minusstunden in Kauf nehmen, zeigt ein Blick ins Bürger­liche Gesetzbuch (§ 616 Abs. 1 BGB): Verkehrsunfälle, in die Mitarbeiter unverschuldet auf dem Weg zur Arbeit verwickelt werden, sind davon aus­genommen. |

Michael van den Heuvel

Das könnte Sie auch interessieren

Risiken auf dem Weg zur Arbeit

Alle Jahre wieder

Arbeitsrecht beschreibt geteiltes Risiko

Schneechaos, Bahnstreik oder Grippewelle

Gewerkschaft und Arbeitgeberverband zu einem wichtigen arbeitsrechtlichen Thema

Was passiert eigentlich mit Minusstunden?

Corona, Schichtdienst und das Arbeitsrecht

Müssen Minusstunden jetzt nachgearbeitet werden?

Worauf Apothekenangestellte achten sollten

Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht: was gibt es Neues?

Neue Corona-Regeln und Arbeitsrecht

Jahresende: Wichtige Aufgaben für die Filialleitung

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.