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Achtung Glatteis
Rechte und Pflichten bei Winterwetter
Egal, ob Sie mit dem Auto, Bus oder Bahn zur Apotheke fahren oder zu Fuß gehen: Schaffen Sie es nicht rechtzeitig an Ihren Arbeitsplatz, muss die Zeit nachgearbeitet werden oder ist in Form von Minusstunden anzurechnen. Auf „höhere Gewalt“ kann man sich beim Wetter nicht berufen. Sogar Gehaltskürzungen sind denkbar, doch mit einem klärenden Gespräch lässt sich das meist vermeiden.
Kommt man wegen eines Unfalls oder einer nicht passierbaren Straße zu spät, fehlt das eigene Verschulden. In diesen Fällen sehen Arbeitsrechtler keine Basis für Abmahnungen. Wer sich jedoch bei Winterwetter an mehreren Tagen hintereinander massiv verspätet, läuft durchaus Gefahr, abgemahnt zu werden.
Unfälle im Winter
Nicht immer müssen Sie Zeit nacharbeiten oder Minusstunden in Kauf nehmen, zeigt ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (§ 616 Abs. 1 BGB): Verkehrsunfälle, in die Mitarbeiter unverschuldet auf dem Weg zur Arbeit verwickelt werden, sind davon ausgenommen. |
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