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Grenzenloser Datenaustausch
EU-Kommission wünscht EU-weite Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten
Die Vorteile dieses Vorschlags liegen auf der Hand: Passisert im Ausland ein Unfall, könnten Ärzte vor Ort direkt auf wichtige Gesundheitsinformationen des Patienten zugreifen und damit gegebenenfalls. Behandlungsfehler vermeiden. Es könnten zudem Labor- oder Röntgen-Doppeluntersuchungen vermieden werden. Die EU-Kommission wünscht sich überdies, dass die Forschung davon profitiert. So könnten Daten leichter gemeinsam genutzt werden – etwa um bei chronischen oder neurodegenerativen Erkrankungen weiterzukommen. Selbstverständlich vorausgesetzt, der Bürger stimmt zu und die Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.
Große Unterschiede in der EU
Derzeit unterscheiden sich die Möglichkeiten europäischer Bürger, auf ihre elektronischen Patientenakten zuzugreifen, stark von Land zu Land. Einige können einen Teil ihrer elektronischen Patientenakten auf nationaler oder grenzüberschreitender Ebene abrufen. So können seit dem 21. Januar 2019 finnische Bürger in Estland Arzneimittel unter Verwendung elektronischer Verschreibungen kaufen. Und luxemburgische Ärzte werden bald auf Patientenkurzakten tschechischer Patienten zugreifen können. Bürger vieler anderer EU-Staaten haben jedoch nur einen begrenzten digitalen oder gar keinen Zugang, räumt die Kommission in einer Mitteilung ein. In Deutschland etwa ist die elektronische Patientenakte erst für 2021 verpflichtend geplant.
Andrus Ansip‚ Kommissions-Vizepräsident mit Zuständigkeit für den digitalen Binnenmarkt, ist überzeugt, dass die Menschen einen sicheren und vollständigen Online-Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten haben möchten – und zwar unabhängig davon, wo sie sich befinden. Auch bräuchten die Gesundheitsberufe zuverlässige Gesundheitsdaten, um besser und schneller behandeln zu können.“ |
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