DAZ aktuell

Krebspatientin klagt gegen Valsartan-Hersteller

Erste Patientenklage wegen Verunreinigung mit N-Nitrosodimethylamin

ks/ral | Der Freiburger Rechtsanwalt Heiko Melcher hat für eine 80-jäh­rige Frau, die an Nierenkrebs erkrankt ist, Klage gegen Pharmaunternehmen wegen mit N-Nitrosodimethylamin (NDMA) verunreinigter Valsartane beim Landgericht Konstanz eingereicht. Offenbar die erste dieser Art, wie der Anwalt vermutet.

Die Valsartan-Krise hat im vergangenen Jahr weltweit für Verunsicherung gesorgt. Allein in Deutschland geht man davon aus, dass rund 900.000 Menschen die mit potenziell krebserregenden Nitrosaminen verunreinigten Arzneimittel eingenommen ­haben. Die betroffenen Pharmaunternehmen hatten ihren Wirkstoff unter anderem von der chinesischen Firma Zhejiang Huahai Pharmaceutical be­zogen. Es zeigte sich aber in der Folge, dass noch weitere Wirkstoffhersteller produktionsbedingt verunreinigte Substanzen auf den Markt gebracht hatten. Zudem fanden sich auch in ­anderen Sartanen nitrosaminhaltige Verunreinigungen. Bekanntlich kam es zu massenhaften Rückrufen. Diese verliefen zwar nicht auf Patientenebene – ein akutes Risiko sahen die Behörden für sie nicht – dennoch sorgten sich viele Betroffene um ihre Gesundheit, ebenso ihre Angehörigen. Vielen stellte sich die Frage: Kann ich rechtlich gegen die Unternehmen vorgehen? Grundsätzlich bietet das Arzneimittelgesetz Möglichkeiten, Pharmaunternehmen in Haftung zu nehmen. Insbesondere kommt eine Gefährdungshaftung nach § 84 AMG in Betracht. Auf diesen Paragrafen bezieht sich nun Heiko Melcher mit seiner Klage, die er im Namen seiner Patientin eingereicht hat. Darin macht er Auskunfts-, Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche gegenüber 1A Pharma, Mylan und Hexal geltend. Dieser ersten Zivilklage gegen Valsartan-Hersteller werden sicherlich weitere folgen. Melcher vertritt eigenen Angaben zufolge bislang rund 50 Geschädigte. Es seien bereits weitere Klagen in Vorbereitung. |

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