Gesundheitspolitik

Vorrang für die Vor-Ort-Versorgung

AV Nordrhein fordert Versandverbot / AK Nordrhein: Kein Paracetamol an EU-Versender

cha | Bekanntlich hat das Bundes­gesundheitsministerium (BMG) dazu aufgefordert, Paracetamol nur im akuten und alternativlosen Behandlungsfall abzugeben. Als Konsequenz fordern der Apothekerverband und die Apothekerkammer Nordrhein, dass die Bevorratung der Vor-Ort-Apotheken Vorrang haben müsse.

„Angesichts der zunehmenden Lieferengpässe in der Corona-Krise ist ein absolutes Versandverbot für Arzneimittel dringend erforderlich“, fordert Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerbandes Nordrhein e. V. Da die ohnehin bestehenden Lieferschwierigkeiten unter dem Eindruck der Pandemie jetzt noch zunähmen, müsse das Thema Versandhandelsverbot zumindest für die Pandemiezeit auf den Tisch kommen. Gerade jetzt müsse genau analysiert werden, wo denn die schnelle und bedarfsgerechte Versorgung geleistet werde, und das sei nun mal unbestritten in den öffentlichen Apotheken, so Preis weiter. „Es kann nicht sein, dass Wirkstoffe in den Lagern der Versandhändler liegen, die wir dringend vor Ort brauchen.“ Erst recht nach seinem aktuellen Erlass, Höchstmengen bei Para­cetamol-haltigen Arzneimitteln zu rationieren, sei hier Bundesgesundheitsminister Spahn generell in der Pflicht, betont Preis. Denn wenn jetzt laut Erlass bei Para­cetamol nur eine „bedarfsgerechte Versorgung“ stattfinden soll, könne das nur im persönlichen Gespräch vor Ort mit dem Patienten individuell geklärt werden.

© Kai Felmy

Auch die Apothekerkammer Nordrhein betont, dass die bei Para­cetamol geforderte Abwägung „ausschließlich durch die Apotheke vor Ort unter Berücksichtigung der vollständigen Medikation des Patienten erfolgen“ könne, Versand­apotheken seien hierzu nicht in der Lage. Das BMG solle daher den pharmazeutischen Großhandel unverzüglich anweisen, „Bestellungen von Paracetamol (...) gestuft vorzunehmen und insoweit die Anweisung zu geben, Präsenzapotheken bevorzugt zu beliefern, da nur dort sichergestellt werden kann, dass die durch das BMG geforderte bedarfsgerechte pharmazeutische Beratung insbesondere für Risikopatienten vorgenommen wird“. Versandapotheken sollten dagegen nachrangig und EU-Versender gar nicht mehr beliefert werden. |

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