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- AZ 23/2020
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Gesundheitspolitik
ABDA regt Zuschüsse an
Stellungnahme zur PTA-Ausbildung in Pandemiezeiten
Auch die „Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ fußt auf einer temporär neu geschaffenen Ermächtigungsgrundlage für den Bundesgesundheitsminister im Infektionsschutzgesetz. Sie soll den Ländern vorübergehend ermöglichen, von den in den jeweiligen Berufsgesetzen festgeschriebenen Anforderungen abzuweichen. Unterrichtsformate sollen ebenso wie Prüfungsvorgaben flexibilisiert und der Lage angepasst werden können. Vorgesehen ist unter anderem, dass im Fall der Fälle mit Zustimmung der Behörde die Ausbildung verlängert werden kann, um theoretische und praktische Defizite ausgleichen zu können.
Hierzu merkt die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf an, dass für die betroffenen PTA-Schülerinnen und -Schüler dabei aber eine doppelte Belastung entsteht: „Zum einen können sie erst später als geplant in den Beruf einsteigen, und zum anderen müssen sie länger das anfallende Schulgeld zahlen.“ Etwa zwei Drittel der PTA-Schulen seien in privater Trägerschaft und es werde ein Schulgeld von bis zu 400 Euro im Monat fällig. „Inwiefern hier unterstützende finanzielle Zuschüsse erfolgen können, sollte erwogen werden“, so die ABDA.
Weitere Anregungen betreffen die Besetzung und Aufgabenzuweisung im Prüfungsausschuss.
Überdies schlägt die ABDA vor, dass zum Beispiel Erste-Hilfe-Kurse, die für die Prüfungszulassung nachgewiesen werden müssen, auch nachträglich belegt werden können. |
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