Gesundheitspolitik

Flexibleres Studieren

st/ks | Mit dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz vom 19. Mai wurde das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ermächtigt, bei einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ Ausnahmeregelungen für das Pharmaziestudium zu schaffen. Vergangene Woche legte das BMG den Entwurf einer entsprechenden Verordnung vor. Um das Infektionsrisiko für Studierende und Lehrkräfte zu minimieren, sollen demnach Vorlesungen und Seminare in Form von geeigneten digitalen Lehrformaten durch­geführt werden. Das gilt ebenso für praktische Übungen wie Laborpraktika, die teilweise auch ersetzt werden können. Da viele Apotheken auf Schichtbetrieb umgestellt haben, ist die PhiP-Ausbildung, die laut Approbationsordnung ganztägig zu erfolgen hat, nicht immer in vollem Umfang zu gewährleisten. Nun sollen bis zu 25 Prozent der praktischen Ausbildung durch Ausbildungsaufgaben erfolgen können, deren Bearbeitung nicht zwingend die Anwesenheit in der Apotheke erfordert. Die Famulatur soll künftig auch möglich sein, wenn die Universi­täten den Lehrbetrieb aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen eingestellt haben. Bis Freitag läuft ein Stellungnahmeverfahren zu diesem Entwurf. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.