Gesundheitspolitik

Spielregeln reichen aus

Teleclinic / Zur Rose: BMG sieht keinen Handlungsbedarf

cm | Das Bundesgesundheits­ministerium (BMG) plant mit Blick auf den Teleclinic-Zur Rose-Deal keine schärferen Regeln zur Wahrung der freien Apothekenwahl. Das geht aus einem Schreiben an die AG Gesundheit der Unionsfraktion im Bundestag hervor.

Die Übernahme des Telemedizin-Anbieters Teleclinic durch die DocMorris-Mutter Zur Rose hatte im Juli für einen Aufschrei unter den Apothekern gesorgt. Denn der Deal bringt das Edikt von Salerno – die strikte Trennung von Arzneimittelverordner und -distributor – ins Wanken. Auch die AG Gesundheit der Unionsfraktion im Bundestag sieht den Zusammenschluss offenbar mit Sorge: Sie bat das BMG, die Situation rechtlich zu prüfen. Jetzt liegt eine Stellungnahme vor.

Demnach sieht sich das BMG aktuell nicht veranlasst zu handeln. „Eine weitere Verschärfung der Regelungen, die die freie Apothekenwahl gewährleisten sollen, scheint derzeit nicht zwingend notwendig“, heißt es in dem Schreiben. Das Ministerium verweist auf das jüngst verabschiedete (aber noch nicht in Kraft getretene) Patientendaten-Schutzgesetz, das unter anderem erweiterte Zuweisungs- und Beeinflussungsverbote sowie ein Makelverbot enthält – auch mit Blick auf das kommende E-Rezept.

Überdies existieren laut BMG bereits einschlägige Vorschriften: „Die Berufsordnungen der Landesärztekammern in Deutschland gebieten übereinstimmend, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten nicht ohne hinreichenden Grund bestimmte Ärztinnen oder Ärzte, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelerbringer oder sonstige Anbieter gesundheitlicher Leistungen empfehlen oder an diese verweisen dürfen.“

Für die Gesetzliche Krankenversicherung gilt zudem § 31 Abs. 1 Satz 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Dieser Passus garantiert die freie Apothekenwahl. „Auch durch Verträge zwischen der Teleclinic GmbH und einzelnen Krankenkassen darf die freie Apothekenwahl der Versicherten grundsätzlich nicht eingeschränkt werden“, betont das BMG. „Die weiteren Entwicklungen im Apothekenmarkt sind zu beobachten.“

Ähnlich hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vergangene Woche bei der „Expopharm Impuls“ geäußert. Es gebe bereits genug Spielregeln, die ein Zuweisen der Teleclinic-Rezepte an DocMorris verhinderten, so der Minister. Es gelte, diese Vorschriften auch durchzusetzen. |

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