Gesundheitspolitik

AKNR bleibt Rx-Boni auf der Spur

ks | Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) ist in Kraft getreten: Seit dem 15. Dezember dürfen Apotheken GKV-Versicherten in Deutschland keine Rezept­boni mehr anbieten – auch nicht die Arzneimittelversender in anderen EU-Mitgliedstaaten.

Dafür sorgt eine Neuregelung im Sozialgesetzbuch (SGB) V: Sie besagt, dass Apotheken nur dann Arzneimittel im Wege der Sachleistung abgeben und mit den Kassen abrechnen dürfen, wenn für sie der Rahmenvertrag gilt und sie die Festpreise der Arzneimittelpreisverordnung beachten und keine Zuwendungen gewähren. Die spannende Frage war nun: Halten sich die niederländischen Versender an das neue Recht? Einer tut dies jedenfalls nicht: Bei apodiscounter.de, hinter dem die Markkleeberger Apothekerin Kerstin Fritsch steht und der bei Rx-Bestellungen direkt zur niederländischen APO Pharmacy B.V. führt, werden nach wie vor bis zu 30 Euro Rezeptbonus, mindestens aber 2,50 Euro je verordnetem Arzneimittel versprochen – für Kassen- ebenso wie für Privatrezepte. Das hat die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) auf den Plan gerufen.

Im Trubel der vergangenen Woche ging fast unter, dass am ersten Tag der „Gratismasken“-Ausgabe auch das VOASG in Kraft getreten ist. Dabei sind mehr als vier Jahre vergangen, seit der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass sich EU-Versender nicht an die deutsche Preisbindung für Rx-Arzneimittel halten müssen. Die Apotheken haben lange darauf gewartet, dass der Gesetzgeber wieder Gleichpreisigkeit herstellt. Nun ist dies zumindest für den GKV-Sachleistungsbereich der Fall. Und tatsächlich hat sich bei einigen Versendern auf den ersten Blick etwas bewegt. Die Shop Apotheke lobt auf ihrer Webseite ihren Bonus von bis zu 30 Euro nun nur noch für Privatrezepte aus. Und bei DocMorris ist gar kein Rezept­bonus mehr zu finden. Dafür aber der Hinweis, dass der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet habe, das erneut Bonuszahlungen auf rezeptpflichtige Arzneimittel an Patienten in Deutschland verbiete. „Das bedeutet leider, dass DocMorris Ihnen keinen Rezept­bonus mehr gewähren darf“, schreibt DocMorris. Und weiter: „Wir werden uns mit allen Mitteln weiter für Sie und die Versicherten einsetzen und hoffen, ihnen in Zukunft wieder einen Bonus auf Rezept gewähren zu dürfen. Bitte unterstützen Sie uns dabei, indem Sie uns weiterhin Ihre Rezepte und Bestellungen anvertrauen.“ Ob die Boni auch tatsächlich nicht gewährt werden, steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls hatte DocMorris kürzlich noch Gutscheine für „doppelte“ Rezeptboni, einlösbar bis Ende Januar 2021 verschickt.

Apodisounter.de zusammen mit der niederländischen Partnerapotheke apo.com hingegen versuchen gar nicht erst, die neue Rechtslage zu beachten. Die AKNR hat die beiden Versender daher abgemahnt. Kammerjustiziarin Dr. Bettina Mecking betont: „In § 7 Abs. 1 HWG wurde ausdrücklich ein Verweis auf die neuen Regelungen im SGB V aufgenommen. Der Gesetzgeber hat somit klargestellt, dass Ver­stöße gegen die neuen Preisvorschriften im SGB V zugleich auch Verstöße gegen das HWG sein können. Diese Regelung hatten wir gefordert, um zu vermeiden, dass Verletzungen gegen das SGB V als solche nicht geahndet werden können. Wir folgen somit der vom Gesetzgeber vorgegebenen Systematik ohne dass wir unsererseits die Vorschriften des SGB V in den Status von Wettbewerbsregeln erheben. Wir halten es für unsere Pflicht, auch zu Corona-Zeiten die Auswüchse beim VOASG nicht aus den Augen zu verlieren.“

Die AKNR erwartet aber auch Aktivität seitens der Kassen. Schließlich sind sie gefordert, Verstöße gegen den Rahmenvertrag zu sanktionieren. Die genauen Vertragsstrafen, die nun in § 129 SGB V vorgesehen sind, müssen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband allerdings noch in den Rahmenvertrag implementieren. |

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