Wirtschaft

Warten auf die Dienstleistungen

Apotheken entgehen 150 Mio. Euro an Honorar

tmb | Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) ist vergangene Woche in Kraft getreten, doch bis die Apotheken die darin verankerten Dienstleistungen anbieten können und honoriert bekommen, wird es noch lange dauern. Denn die neue Regelung zur Finanzierung dieser Leistungen gilt erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes. Dadurch entgehen den Apotheken knapp 150 Millionen Euro an Honorar.

Man muss das VOASG schon sehr genau lesen, um die Regelung im Artikel über das Inkrafttreten zu entschlüsseln. Doch dann wird deutlich, dass die Finanzierung der neuen Dienstleistungen erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnt. Dazu wird die Arzneimittelpreisverordnung geändert. Für jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung wird ein zusätzlicher Zuschlag von 20 Cent erhoben. Daraufhin werden sich alle Arzneimittel­preise ändern. Das muss selbstverständlich vorbereitet werden. Ein gewisser zeitlicher Vorlauf ist also sinnvoll. Doch der Vorlauf dauert ein ganzes Jahr. Da das VOASG am 15. Dezember 2020 in Kraft tritt, wird der neue Zuschlag am 15. Dezember 2021 eingeführt.

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Erst in rund einem Jahr können Apotheken für die im VOASG verankerten Dienstleistungen honoriert werden.

Lange Vorbereitungszeit war bislang kein Thema

Bisher ist diese Regelung bei der politischen Auseinandersetzung um das VOASG nicht in prominenter Weise thematisiert worden. Doch diese Regelung macht nun verständlich, warum der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband noch keine große Eile gezeigt haben, über die künftigen honorierten Dienstleistungen zu verhandeln. Es steht ohnehin bis zum 15. Dezember 2021 kein Geld für diese Leistungen zur Verfügung. Damit bleibt Zeit auszuhandeln, welche Dienstleistungen für welche Patienten zu welchen Honoraren angeboten werden sollen. Anschließend wird auch den Apotheken Zeit bleiben, die Leistungen auszuwählen, die zur jeweiligen Apotheke und den Bedürfnissen der Patienten passen. Außerdem wird Zeit für die Organisation der Leistungen in den Apotheken gebraucht.

Auch für die Finanzierung muss erst eine Struktur geschaffen werden. Möglicherweise wird der Nacht- und Notdienstfonds mit dem Einsammeln und Verteilen des Geldes beauftragt, oder es wird eine zusätzliche ähnliche Institution geschaffen. Innerhalb von wenigen Tagen wäre dies nicht zu leisten gewesen. Doch ein Jahr ist reichlich Zeit. Damit rücken die von der ABDA und vielen Apothekern so sehr erwarteten Dienstleistungen ein ziemliches Stück in die Ferne. Merkwürdig erscheint auch, dass die ABDA-Vertreter bei ihren lobenden Worten für die neuen Dienstleistungen nicht auf diesen Aspekt hingewiesen haben.

Außerdem hat die Verzögerung finanzielle Folgen. Bei einem geschätzten Aufkommen von knapp 150 Millionen Euro pro Jahr aus dem neuen Zuschlag bedeutet die Verzögerung um ein Jahr letztlich fast 150 Millionen Euro weniger Einnahmen für die Apotheken. Allerdings wäre dies kein Ertrag gewesen. Denn die Dienstleistungen hätten auch Kosten verursacht, die nun nicht anfallen.

Mit dieser Verzögerung erübrigen sich allerdings auch die Vorschläge, die ersten Einnahmen aus dem neuen Zuschlag zum Aufbau einer neuen digitalen Infrastruktur für die Dienstleistungen zu nutzen. Dies hatte beispielsweise Dr. Frank Diener in der DAZ vorgeschlagen. Damit sollten die Einnahmen in einer Aufbauphase sinnvoll verwendet werden, bevor die Apotheken komplett leistungsbereit sind. Doch bis Dezember 2021 ist wohl zu erwarten, dass sich die Apotheken intensiv vor­bereiten und dann in großer Zahl mit den neuen Angeboten beginnen können. |

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