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Wie geht es an den Unis weiter?

Regierung plant Unterstützung für Wissenschaftler – BPhD fordert Änderung der Approbationsordnung

dpa/dm/ral | Die Corona-Pandemie betrifft mittlerweile alle Lebens­bereiche – auch das Leben an den ­Universitäten. Forschungsprojekte verzögern sich, Wissenschaftler mit ­befristeten Verträgen bangen um ihre Zukunft und Studierende wissen nicht, wie es mit ihrem Studium weitergeht. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) hat nun für die Zeit der Pandemie eine Änderung der Approbationsordnung gefordert. Die Bundesregierung plant zudem weitere Erleichterungen für Bafög-Empfänger und Hilfen für Wissenschaftler.

Bereits beschlossen war, dass Verdienste aus Tätigkeiten in Gesundheitseinrichtungen nicht mehr auf das Bafög angerechnet werden. Dies soll nun auch auf andere Bereiche wie etwa die Lebensmittelbranche ausgeweitet werden. Das ausgezahlte Bafög soll trotz dieser Nebeneinkünfte unverändert hoch bleiben. Für Wissenschaftler sollen Regeln zur Befristung von Verträgen gelockert werden, so dass beispielsweise Forschungsprojekte, die sich wegen der aktuellen Ausnahmesituation verzögern, weitergeführt werden können. Beschäf­tigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden, hieß es vom Bundesforschungsministerium. Der Gesetzentwurf soll kurzfristig in den Deutschen Bundestag eingebracht und beschlossen werden.

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hatte zuvor ein auf sechs Monate begrenztes Not-Bafög für Studenten, die wegen der Corona-Krise ihren Job verlieren, gefordert. „Studierende, die nachweisen, dass sie ihren zur Studienfinanzierung unabdingbaren Job infolge von Corona verloren haben und auch keinen anderen Job finden, sollten für mehrere Monate einen ­Ausgleich über das BaföG erhalten – als Mischung aus Zuschuss und Dar­lehen“, schlug der General­sekretär des Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde, im „Handelsblatt“ vor.

Problemfall Praktisches Jahr

Der BPhD hat auf ein Problem aufmerksam gemacht, das speziell Pharmaziestudierende im Praktischen Jahr betrifft. Die derzeit in Apotheken oft praktizierte Schichtarbeit führe dazu, dass der Ausbildung nicht, wie es in der Approbationsordnung (AAppO) gefordert wird, ganztägig in einer Apotheke oder anderen Ausbildungsstätte nachgegangen werden kann. Hinzu komme, dass die Arbeitszeiten dadurch teilweise unter 30 Stunden pro Woche sinken. In der Folge könnten Pharmazeuten im Praktikum dazu genötigt werden, ihre Praktische Ausbildung zu verlängern. Aktuell falle zudem an vielen Unistandorten der Praktikumsbegleitende Unterricht (PBU) aus, auch wenn vereinzelt Seminare online angeboten würden. Es bestehe insgesamt das Risiko, dass die Studierenden nicht zur Prüfung zugelassen werden, da die Approbationsordnung auch einen Nachweis über die Absolvierung des PBU verlangt. Beim zweiten Staatsexamen sieht die Situation dem BPhD zufolge kaum besser aus: Ob die Prüfungen stattfinden, fort­geführt oder abgebrochen werden, sei je nach Universitätsstandort unterschiedlich. Viele Studierende seien derzeit schlecht oder gar nicht über die Planungen der Landesprüfungsämter, Universitäten und pharma­zeutischen Fakultäten informiert. Durch abgebrochene oder unterbrochene Famulaturen stünden schließlich auch die Studierenden, die sich kurz vor dem ersten Staatsexamen befinden, vor einem Problem: „Auch hier stellt sich die Frage nach der Anerkennung durch die Landesprüfungsämter.“

Für all diese Probleme meint der BPhD eine Lösung gefunden zu haben: In einer umfangreichen Stellungnahme spricht er sich für eine temporäre Änderung der Approbationsordnung aus – für den Zeitraum der Pandemie.

Ein Bündel an notwendigen Maßnahmen

Wenn es nach dem BPhD geht, bedarf es vielerlei Maßnahmen: Man richte sich deshalb auch mit einzelnen Forderungen gezielt an die Landesprüfungsämter sowie die Apotheker­kammern. Beispielsweise sollen die Seminare des Praktikumsbegleitenden Unterrichts alternativ digital angeboten werden.

Insgesamt wird dafür plädiert, die Prüfungen des Ersten, Zweiten und Dritten Teils der Pharmazeutischen Prüfung weiterhin durchzuführen und nicht über einen längeren Zeitraum auszusetzen. Verzögerungen in der pharmazeutischen Ausbildung könnten dem BPhD zufolge durch Verkürzungen des praktischen Jahres ausgeglichen werden. Um die pharmazeutische Versorgung und Beratung kurzfristig durch zusätzliche Fachkenntnis zu unterstützen, soll laut BPhD in den Prüfungen des zweiten und dritten Staatsexamens auch auf wissenschaftliche Erkenntnisse und berufspraktische Anforderungen, die im Zusammenhang mit der epidemischen Lage nationaler Tragweite ­stehen, eingegangen werden. |

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