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Viel Neues seit dem 1. Juli
ABDA zur Arzneimittelversorgung
„Bei den Arzneimitteln ändern sich zum 1. Juli viele Preise und Zuzahlungen“, schreibt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes: „Für die Patienten kann das unterschiedliche Konsequenzen haben. Aber sie können sich darauf verlassen, dass ihre Apotheke die vielen Neuregelungen im Blick hat. Apotheken sind es gewohnt, riesige Datenmengen in ihrem digitalen Workflow zu verarbeiten.“
Zu den am 1. Juli in Kraft getretenen Änderungen gehören die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, die Anpassung von Festbeträgen und die Einführung von Rabattverträgen bei bestimmten gesetzlichen Krankenkassen. Hinsichtlich der Mehrwertsteuer können sich für gesetzlich versicherte Patienten Einsparungen bei der Zuzahlung ergeben, heißt es in dem Schreiben. Bei den rezeptfreien Arzneimitteln müsse jedoch jede Apotheke selbst entscheiden, wie sie die Steuersenkung umsetze. Hinsichtlich der Rabattverträge weist die ABDA darauf hin, dass sich Versicherte der Techniker und der Kaufmännischen Krankenkasse sowie mehrerer Kassen im spectrumK-Verbund darauf einstellen müssen, künftig Arzneimittel von anderen Herstellern zu erhalten. |
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