- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 13-14/2021
- Nächster Schub fürs E-...
Gesundheitspolitik
Nächster Schub fürs E-Rezept
Erklärtes Ziel der Gesetzesinitiative ist u. a., die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen auszubauen und ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen einzuführen. Videosprechstunden werden ausgebaut und das E-Rezept weiterentwickelt. BtM- und T-Rezepte sollen z. B. ab 1. Januar 2023 verpflichtend elektronisch ausgestellt werden. Zudem sollen mehr Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur angebunden werden, um die flächendeckende Nutzbarkeit von E-Rezepten sicherzustellen. Versicherte sollen überdies die Möglichkeit erhalten, sowohl Verordnungs- als auch Dispensierinformationen eingelöster Arzneimittelverordnungen in ihre elektronische Patientenakte einzustellen und diese als Arzneimittelhistorie zu nutzen. Zudem wird die Rezepteinlösung in Apotheken im EU-Ausland ermöglicht. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.