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Gesundheitspolitik
Freispruch für Zur-Rose-Chef
Oberhänsli erfreut, Pharmasuisse enttäuscht
Anfang Dezember 2020 war der Prozess angelaufen. Die Staatsanwaltschaft warf Oberhänsli zweierlei vor: Zum einen habe Zur Rose zwischen 2011 und 2015 Arzneimittel verschickt, ohne die rechtlichen Anforderungen dafür vollumfänglich zu erfüllen. Dahinter steckt, dass der Versand rezeptfreier Medikamente nach dem Schweizer Heilmittelgesetz nur erlaubt ist, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Der DocMorris-Mutterkonzern versuchte damals, diese Regelung zu umgehen, indem OTC-Kunden im Internet einen Fragebogen ausfüllen konnten, um das gewünschte Arzneimittel zu erhalten. Zur Rose hatte für dieses telemedizinische Verfahren ein externes Unternehmen beauftragt.
Zum Zweiten soll Zur Rose gegen das Heilmittelgesetz verstoßen haben, indem zwischen 2010 und 2014 an rund 6400 Ärzte insgesamt 8 Mio. Schweizer Franken an Vergütungen ausbezahlt worden seien. So wurden Ärzte, die für ihre Patienten Medikamente via Zur Rose bestellten und hierfür eine Software von Zur Rose benutzten, für administrative Aufwände entschädigt.
Bereits 2015 hatte das Bundesgericht diese Geschäftspraktiken untersagt und Zur Rose sie eingestellt. Nun ging es darum, ob sie rückwirkend strafrechtlich zu ahnden sind.
Oberhänsli widersprach den Vorwürfen und plädierte auf Freispruch. Schweizer Medienberichten zufolge folgte das Gericht der Argumentation der Verteidigung, dass Oberhänsli nicht illegal gehandelt habe bevor das Geschäftsmodell 2015 gerichtlich für unzulässig erklärt wurde. Oberhänsli erhält sogar eine Entschädigung von 30.000 Schweizer Franken.
„Ich bin über das Urteil des Bezirksgerichts Frauenfeld erfreut“, erklärte Oberhänsli nach Urteilsverkündung. Er meint, das „faktische“ OTC-Versandverbot sei nicht nur anachronistisch, sondern in Corona-Zeiten sogar als „gesundheitsschädigend“ zu beurteilen. Dringend ist aus seiner Sicht nun auch die verpflichtende Einführung des E-Rezepts in der Schweiz.
Der Schweizer Apothekerverband Pharmasuisse erklärte hingegen: „Das Urteil zeigt, dass für Unternehmer andere Regeln gelten als für uns anderen. Ihr Modell, ohne Fachberatung oder individuelle Betreuung, war und ist an Umsatz und Gewinn orientiert.“ |
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