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- AZ 35/2021
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Gesundheitspolitik
Wettstein vor Gericht
Früherer AvP-Chef wegen Steuerhinterziehung angeklagt
Die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt seit Anfang des Jahres gegen fünf ehemalige Führungskräfte des privaten Rechenzentrums AvP. Es geht unter anderem um den Verdacht auf Insolvenzverschleppung, Bilanzfälschung, Urkundenfälschung, Betrug, Bankrott sowie Untreue. Während diese Ermittlungen offenbar andauern, ging es für Mathias Wettstein, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der AvP Service AG, am vergangenen Dienstag bereits los vor Gericht. Wettstein sitzt schon seit einiger Zeit in Untersuchungshaft – der Termin am Landgericht Düsseldorf wurde nun sehr kurzfristig anberaumt.
In dem Verfahren geht es „nur“ um Steuerhinterziehung. Laut einer Gerichtssprecherin wird dem ehemaligen AvP-Geschäftsführer vorgeworfen, von 2012 bis Ende Februar 2020 bei seinen Einkommensteuerbescheiden eine zu geringe Steuer festgesetzt zu haben – dahinter sollen verdeckte Gewinnausschüttungen stecken, die nicht gemeldet wurden. Es geht nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft um rund 8,8 Millionen Euro, die nicht gezahlt wurden. Wettstein hatte selbst auf den Sachverhalt hingewiesen und ihn geschildert – allerdings kam er auf einen geringeren Fehlbetrag als die Staatsanwaltschaft. Seine Haft konnte er damit nicht abwenden. Für eine strafbefreiende Selbstanzeige hätte auch die Steuerschuld umgehend (fristgerecht) zurückgezahlt werden müssen – dies war ihm aber nicht möglich.
Auch das Gutachten von AvP-Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos hatte beschrieben, dass es in der AvP-Unternehmensgruppe seit „geraumer Zeit“ zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen war. Nach außen getreten waren diese im Jahr 2018, als es zu strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen einen Geschäftsführer kam. Diesen vorausgegangen waren auffällige Überweisungen von Konten der AvP Deutschland GmbH auf ein bei der Stadtsparkasse Düsseldorf geführtes Konto der Dialog im Gesundheitswesen GmbH. Der Geschäftsführer leitete zeitweise auch diese Schwestergesellschaft innerhalb der AvP-Gruppe. Das Konto fand wiederum in keinen Büchern Erwähnung, und die Gelder wurden für keines der Unternehmen in der AvP-Gruppe betriebsbezogen verwendet. Wie aus dem Hoos-Gutachten weiterhin hervorgeht, nutzte der Geschäftsführer das Konto vielmehr für private Zwecke – also gewissermaßen als „schwarze Kasse“.
Am ersten der drei angesetzten Verhandlungstage wurde die Anklageschrift verlesen. Wettstein selbst äußerte sich der Gerichtssprecherin zufolge zu seinen persönlichen Verhältnissen, aber nicht zur Sache. Am 2. und 3. September wird weiterverhandelt. |
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