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Gesundheitspolitik
Ende der Pandemielage
Potenzielle Ampelkoalition ist sich einig
Die potenziellen Ampelkoalitionäre sind sich einig: Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ soll mit Ablauf des 24. November 2021 enden. Diese besondere Lage, die Bund und Ländern bestimmte Befugnisse einräumt, gilt laut Infektionsschutzgesetz als aufgehoben, wenn der Bundestag sie nicht spätestens drei Monate nach der letzten Feststellung erneut feststellt. Stichtag ist demnach der 25. November, denn am 25. August hatte der Bundestag sie das letzte Mal verlängert.
In einem gemeinsamen Eckpunktepapier stellen die drei Bundestagsfraktionen fest,dass die Voraussetzungen für eine erneute Verlängerung nicht vorliegen. Allerdings sollen nicht alle Sonderregeln über Nacht unwirksam werden. Bis zum 20. März 2022 verlängert wird etwa der leichtere Zugang zur Grundsicherung insbesondere für Künstler sowie Soloselbstständige. Ebenso die Absicherung von Kinderkrankentagen durch Lohnersatzleistungen, sodass es Geld für 30 statt zehn Kinderkrankentage gibt (Alleinerziehende: für 60 statt 20) Außerdem sollen die Länder für eine Übergangszeit bis zum 20. März 2022 die Möglichkeit erhalten, weniger eingriffsintensive Maßnahmen anzuordnen. Der 25. November werde „kein Freedom Day“ sein, betonte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese.
Für Apotheken wichtig
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsordnung, die Apotheken unter anderem im Fall der Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln mehr Spielraum bei der Abgabe einräumt, gilt noch bis zum 31. Mai 2022. Die Corona-Testverordnung wird am 31. Dezember 2021 auslaufen. Dagegen werden die Pandemieregeln der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zusammen mit der epidemischen Lage enden. Damit werden zum Beispiel Entlassrezepte aus dem Krankenhaus dann wieder nur drei statt sechs Werktage gültig sein. |
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