Gesundheitspolitik

Ende der Pandemielage

Potenzielle Ampelkoalition ist sich einig

ks | Jens Spahn (CDU) hatte bereits vor zwei Wochen erklärt, dass die erstmals im März 2020 ausgerufene „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ Ende November auslaufen solle. Damit könnte er seine Karriere als Bundesgesundheitsminister mit einem geradezu symbolträchtigen Akt beenden. Vergangenen Mittwoch haben auch die Bundestagsfraktionen der SPD, der Grünen und der FDP verkündet, dass sie die Pandemielage beenden wollen – mit Übergangsregeln. Einige der apothekenrelevanten Sonderregeln sehen ohnehin noch eine gewisse Laufzeit vor.

Die potenziellen Ampelkoalitionäre sind sich einig: Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ soll mit Ablauf des 24. November 2021 enden. Diese besondere Lage, die Bund und Ländern bestimmte Befugnisse einräumt, gilt laut Infektionsschutzgesetz als auf­gehoben, wenn der Bundestag sie nicht spätestens drei Monate nach der letzten Feststellung erneut feststellt. Stichtag ist demnach der 25. November, denn am 25. August hatte der Bundestag sie das letzte Mal verlängert.

In einem gemeinsamen Eckpunkte­papier stellen die drei Bundestagsfraktionen fest,dass die Voraus­setzungen für eine erneute Verlängerung nicht vorliegen. Allerdings sollen nicht alle Sonderregeln über Nacht unwirksam werden. Bis zum 20. März 2022 verlängert wird etwa der leichtere Zugang zur Grundsicherung insbesondere für Künstler sowie Soloselbstständige. Ebenso die Absicherung von Kinderkrankentagen durch Lohnersatzleistungen, sodass es Geld für 30 statt zehn Kinderkrankentage gibt (Alleinerziehende: für 60 statt 20) Außerdem sollen die Länder für eine Übergangszeit bis zum 20. März 2022 die Möglichkeit erhalten, weniger eingriffsintensive Maßnahmen anzuordnen. Der 25. November werde „kein Freedom Day“ sein, betonte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese.

Für Apotheken wichtig

Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsordnung, die Apotheken unter anderem im Fall der Nichtverfügbarkeit von Rabattarznei­mitteln mehr Spielraum bei der Abgabe einräumt, gilt noch bis zum 31. Mai 2022. Die Corona-Testverordnung wird am 31. Dezember 2021 auslaufen. Dagegen werden die Pandemieregeln der Arznei­mittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zusammen mit der epidemischen Lage enden. Damit werden zum Beispiel Entlassrezepte aus dem Krankenhaus dann wieder nur drei statt sechs Werktage gültig sein. |

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