Gesundheitspolitik

Countdown für die COVID-19-Impfung in der Apotheke

Gesetzliche Weichen gestellt / ABDA arbeitet an Fortbildungs-Curriculum

ks | Im Schnellverfahren haben Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz umgesetzt. Unter anderem dürfen Apotheker – ebenso wie Tier- und Zahnärzte – nun unter gewissen Voraussetzungen COVID-19-Impfungen durchführen. Möglich ist dies, sofern die passenden Räumlichkeiten vorhanden sind, in der eigenen Apotheke oder aber in mobilen Impfteams. Wer schon für Grippeimpfungen in Modellvorhaben geschult ist, könnte im Prinzip sofort loslegen – besser dürfte aber sein, es nicht zu überstürzen. Die ABDA arbeitet noch an einem Curriculum und einer Leitlinie zur Qualitätssicherung – Präsidentin Gabriele Overwiening geht davon aus, dass impfbereite Apotheken im neuen Jahr alsbald starten können. Unklar war bis zum Redaktionsschluss der AZ, wie die Vergütung der Apotheker aussehen soll. Auch hiervon dürfte maßgeblich abhängen, wie viele Pharmazeuten sich zum Impfen bereit erklären. Bevor es losgeht, sollten zudem Versicherungsfragen geklärt werden. Lesen Sie mehr auf Seite 3 und Seite 8. |

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