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Eine Frage des Versicherungsschutzes
Worauf es bei der Probeentnahme für PCR-Tests ankommt
Mit dem Update der Coronavirus-Testverordnung von Anfang März ist es sogenannten Drittanbietern ermöglicht worden, Proben für PCR-Tests auf SARS-CoV-2 zu entnehmen. Dazu zählen auch Apotheken. Teilnehmende Betriebe sollten jedoch zur Sicherheit die Deckungszusage ihres Haftpflichtversicherers überprüfen und bei Bedarf entsprechend erweitern lassen. Dazu rät Versicherungsmakler Steffen Benecke. „Wegen des bisher geltenden Arztvorbehaltes wurde dieses Verfahren häufig explizit ausgeschlossen oder von der Definition nicht erfasst“, erläutert Benecke gegenüber der DAZ. „Ich rechne bei den Zusagen nicht mit Widerstand, wohl aber mit Ablehnungen im Schadensfall, sofern die Deckungszusage nicht umfänglich ist.“
Wer bisher noch gar nicht getestet hat, es nun aber anstrebt, benötigt laut Benecke in jedem Fall eine valide Deckungszusage als Ergänzung seiner bestehenden Haftpflicht-Police. „Während sich einige Versicherer anfangs zierten, Heilbehandlung thematisierten und zumindest im Zusammenhang mit den bereits eher auf den Plan getretenen Grippeschutzimpfungen Zusatzbeiträge forderten, sieht es jetzt allerorts nach einer beitragsfreien Mitversicherung aus“, informiert er. Abklärungsbedarf kann jedoch zum Beispiel bei den Versicherern entstehen, die eventuell nur eine Deckungszusage „in den Apotheken“ erteilt haben, sowie bei ehrenamtlichen Mitarbeitern anderer Organisationen, wie dem DRK. Weiterer Klärungsbedarf kann sich beim Versand der Proben ins Labor ergeben: „Wer das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung nicht tragen, sondern versichern möchte, muss die Frage stellen, ob eine Transportversicherung bereits vorhanden ist und ob diese das Risiko beinhaltet“, so Benecke. Dies gelte natürlich nur für Apotheken, die das Transportrisiko auch selber tragen. „Beim Pilotprojekt des ‚Zukunftspakt Apotheke‘ übernehmen Noweda und Pharma Privat den Transport und damit, wie es aussieht, auch das Risiko.“ |
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