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ARZsoftware eG gegründet
Neue Genossenschaft entwickelt Software für mittelständische Rezeptabrechner
Bisher gehören sieben mittelständische Rechenzentren zur neuen ARZsoftware eG: AVC Dick (mit Tochterunternehmen H. Weil), ARZ Wünsch, Stein & Reichwald, Gfal Berlin, GVL Berlin, HSB Schrader und ARZ Schröter. Die Genossenschaft ist jedoch für weitere Rechenzentren, Organisationen und Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen offen.
Bewährte Idee für neue Bereiche nutzen
Der gesetzliche Zweck einer Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder. Die Gründer der ARZsoftware eG haben sich nach eigenen Angaben für die Rechtsform der Genossenschaft entschieden, weil sie im Umfeld von Apotheken eine nahezu 120-jährige Tradition besitze und sich auch im Finanz- und Handelsbereich bewährt habe. Es sei an der Zeit, in der Softwareentwicklung die gleichen Wege zu beschreiten. Bisher hätten die Rechenzentren jeweils für sich allein Programme erstellt. Durch das E-Rezept würden die ein- und ausgehenden Daten jedoch weiter standardisiert. Daher biete sich eine stärker standardisierte Software an. Daraus sei die Lösung geboren worden, diese Software in einer Gruppe zu erstellen.
Die Mitglieder wollen ihr gesammeltes Wissen in die Entwicklung neuer Software einbringen. Dabei sollen die teilweise über 60 Jahre lange Erfahrung im Markt und die Kenntnisse junger Programmierer zusammenfließen. Insgesamt seien elf Softwareentwickler eingebunden. Zugleich stünden die Mitglieder der neuen Genossenschaft weiter im Wettbewerb untereinander und würden daher auch eigene Software betreiben und entwickeln, beispielsweise zur Treuhandbuchführung und zur Kundenbetreuung.
Die Hardware werde aus Sicherheitsgründen an zwei getrennten Standorten in Deutschland betrieben. Die Rechenzentren seien nach ISO 27001 zertifiziert. Dieser Standard zum Informationssicherheitsmanagement gewährleiste das Risikomanagement, physische Sicherheitsprozesse, regelmäßige Audits sowie Tests der Sicherheitsüberwachung. Die Genossenschaft betont die aufwendigen Konzepte zur Sicherheit und verweist auch auf den „Transportstandard“ für Daten zwischen der Apothekensoftware und den Rechenzentren mit der Bezeichnung „APO_Ti“, den die ARZsoftware mitentwickelt habe. Dieser Standard ist nötig, weil die E-Rezeptdaten nicht über die Telematikinfrastruktur an die Abrechner übermittelt werden. Der Standard „APO_Ti“ werde durch den Bundesverband der Apothekenrechenzentren (VDARZ) sichergestellt. Doch jedes Rechenzentrum habe seinen eigenen Empfangsserver. Dafür hätten die Mitglieder der Genossenschaft ihren eigenen Empfangshub mit der Bezeichnung „eRxXs“ geschaffen. Angesichts des geplanten E-Rezeptstarts zum 1. Juli 2021 habe sich die Genossenschaft die Priorität gesetzt, diesen Empfangshub zu etablieren, um die über „Apo_Ti“ 0.9 übermittelten E-Rezepte der Warenwirtschaftssysteme verarbeiten zu können. Dies sei das erste Projekt der neuen Genossenschaft.
Ausblick: Neue Module und maximale Variabilität
Für die nahe Zukunft seien Komponenten vorgesehen, die den Apotheken bei der Versorgung gemäß § 129a SGB V und § 11 Abs. 3 ApoG helfen. Diese Regelungen betreffen Krankenhausapotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln an Versicherte und bei der Abrechnung von Zytostatikazubereitungen. Weitere Module seien in Planung. Ein zentrales Anliegen der ARZsoftware sei, für die Apotheken maximale Variabilität zu erreichen, „indem Schnittstellen zu bestehenden und zukünftigen Softwaresystemen geschaffen werden“. Dies betreffe besonders die Verlagerung der Software in eine sichere Cloudumgebung. |
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