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- DAZ 26/2021
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DAZ aktuell
E-Rezept soll in Kassen-Apps
Forderung der AOK
E-Rezepte sollen eigentlich zunächst ausschließlich über die E-Rezept-App der Gematik einer Apotheke zugewiesen werden. Kurz vor Beginn des Pilotprojekts in Berlin und Brandenburg am 1. Juli hat der AOK Bundesverband jedoch gefordert, dass das E-Rezept künftig auch in den Apps und Online-Plattformen der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden kann. Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) habe der Gesetzgeber bereits die Grundlage dafür geschaffen, dass die Krankenkassen ihren Versicherten auch das E-Rezept per Smartphone anbieten könnten, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Mit einer entsprechenden Rechtsverordnung solle dies, fordert die AOK, nun zeitnah auch in der Praxis ermöglicht werden. „Wichtig ist zudem, dass die Nutzung des E-Rezeptes künftig möglichst barrierefrei und ohne unnötige Hürden wie den obligatorischen Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte möglich wird“, so Litsch. Der derzeitige Prozess mit den dafür erforderlichen NFC-fähigen Gesundheitskarten sei noch zu kompliziert. |
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