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DAZ aktuell
Impfzertifikate abrechnen
Belege nachreichen ist möglich
Letzte Woche Donnerstag spielte der Deutsche Apothekerverband (DAV) ein Update in sein Portal für die Ausstellung der Impfzertifikate ein. Anschließend wurde im Menüpunkt „Digitales Impfzertifikat“ ein neuer Button „Zur Abrechnung“ eingeblendet. „Nach Auswahl des jeweiligen Abrechnungsmonats können Sie über den Button ‚Abrechnung erstellen‘ die Abrechnungshilfe erstellen“, war im Portal zu lesen. „Sie werden dann per Mail informiert, wenn die Datei zum Herunterladen zur Verfügung steht.“ Einmal monatlich kann nun auf Grundlage der abgerufenen Anzahl der erstellten Zertifikate ein Sammelbeleg zur Abrechnung erstellt werden. Der Sonderbeleg wird in den roten Umschlag der Rezeptbox gelegt, so informiert das ARZ Haan seine Kunden. Je Sonderbeleg berechnet man in Haan 39,00 Euro zzgl. MwSt. VSA/Noventi beispielsweise kalkuliert in Anlehnung an die bisherigen Gebühren für die Abrechnung der COVID-19-Impfstoffe eine Abrechnungsgebühr in Höhe von 0,7 Prozent zzgl. MwSt. Ein Sprecher des ARZ Haan informiert darüber hinaus, dass die Belege noch im Laufe der Folgewoche nachgereicht werden könnten. |
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