Wirtschaft

EPP: Was ist zu beachten?

Auszahlung der Energiepreispauschale ab September

cha | Um die Belastung der Bürger aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten abzufedern, bekommen alle einkommen­steuerpflichtigen Erwerbstätigen eine Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro ausgezahlt. Bei Angestellten erfolgt dies über die Arbeitgeber.

In ihrem Magazin macht die Treuhand Hannover Steuerberatungsgesellschaft darauf aufmerksam, was Apothekenleiter dabei beachten müssen. Danach hat jeder unbeschränkt Steuerpflichtige Anspruch auf die Zahlung, wenn er Gewinneinkünfte aus u. a. selbstständiger Arbeit oder als Arbeitnehmer zum Stichtag 1. September 2022 bezogen hat. „Tatsächlich entsteht der Anspruch gesetzlich erst am 1. September 2022“, heißt es weiter. Doch damit der Anspruch entsteht, genügt es, wenn die Person irgendwann im Jahr 2022 einen Tag anspruchs­berechtigt war.

Bei Selbstständigen erfolgt die einmalige Auszahlung über eine Verrechnung mit der kommenden Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal zum 10. September 2022. Arbeitnehmer erhalten die EPP über die Lohnabrechnung ihres Arbeitgebers ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass sie am 1. September 2022 in einem ersten gegenwärtigen Dienstverhältnis stehen, in eine der Steuerklassen I bis V eingereiht sind oder als Minijobber pauschal versteuert werden. Dabei ist die EPP grundsätzlich – mit Ausnahme von pauschal versteuerten Minijobbern – steuerpflichtig, allerdings fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an.

Doch wie bekommen Arbeitgeber die EPP erstattet, die sie an ihre Arbeitnehmer auszahlen? Die Treuhand erklärt dazu, dass „die EPP gesondert vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer ab­gezogen“ wird. Dies erfolge bei monatlichem Anmeldungszeitraum bis zum 12. September 2022, bei vierteljährlichem Anmeldungszeitraum bis zum 10. Oktober 2022 und bei jährlichem Anmeldungszeitraum bis zum 10. Januar 2023.

Weiterführende Fragen beantwortet ein FAQ-Katalog des Bundes­finanzministeriums (unter Bundesfinanzministerium – FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“). |

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