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- AZ 35/2022
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Gesundheitspolitik
Dispensierrecht ausweiten
Hausärztechef Weigeldt sieht Paxlovid als Anfang
Arzneimittel selbst abzugeben und dafür Geld zu bekommen, ist eine immer wieder aufs Neue erhobene Forderung von Teilen der Ärzteschaft. Vor allem dann, wenn Apotheken sich aus Sicht von Medizinern auf deren Hoheitsgebiete begeben, z. B. beim Thema Impfen oder bei den pharmazeutischen Dienstleistungen. Nun hat den Ärzten die Pandemie in die Hände gespielt. Da Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach große Mengen an Paxlovid eingekauft hat, aber die Ärzte es kaum verordnen, wird ihnen das Dispensieren erlaubt und mit 15 Euro pro Packung versüßt.
Sehr zur Freude von Hausärztechef Weigeldt, der in seinem Brief keinen Hehl daraus macht, dass nun ein lange angepeiltes Ziel erreicht wurde: „Damit gibt es in Deutschland erstmals ein hausärztliches Dispensierrecht! Hierfür haben wir uns als Verband mit Nachdruck eingesetzt“, heißt es.
Doch dabei soll es nicht bleiben. Weigeldt lässt in seinem Brief keine Zweifel daran, dass dies nur der Anfang sein kann. So will er sich dafür einsetzen, dass die Abgabe von Paxlovid durch Hausärzte, die bis zum April 2023 erlaubt werden soll, unbefristet ermöglicht wird.
Kennt Weigeldt nicht den Notdienst der Apotheken?
Zudem macht Weigeldt klar, dass er eine Ausweitung des Dispensierrechts für notwendig hält. „Es ist begrüßenswert, dass der Gesetzgeber beim ärztlichen Dispensierrecht einen ersten Schritt geht. Wir fordern, dieses auch auf weitere Bereiche, in denen es einen echten Bedarf vieler Patientinnen und Patienten gibt, auszuweiten“, schreibt der Hausärztechef. Und weiter: „Das gilt insbesondere für den Notdienst. Es ist niemandem begreiflich zu machen, weswegen Patientinnen und Patienten, die wir im Notdienst versorgen, im Zweifel das gesamte Wochenende warten müssen, bis sie an ihre Medikamente kommen.“
Diese Begründung ist schon erstaunlich. Schließlich gibt es eine flächendeckende Notdienstbereitschaft der Apotheken, sodass die Versorgung der Patienten auch am Wochenende gesichert ist. Weiß Weigeldt das nicht? Oder will er die Adressaten seiner Forderung für dumm verkaufen? |
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