Wirtschaft

Mayd wirbt für Einlösung von E-Rezepten

Lieferdienst will „vollumfänglicher Apothekendienstleister“ sein / Rechtliche Lage ist unklar

ts | Der Lieferdienst Mayd, der nach eigenen Angaben „mehrere Hunderttausend“ Kunden hat und mit über 1000 Apotheken zusammenarbeitet, bietet als erster seiner Branche nun auch die Belieferung von E-Rezepten an. Dabei ist unklar, ob Platt­formen wie Mayd überhaupt E-Rezepte weitergeben dürfen.

Hanno Heintzenberg, Gründer und zusammen mit Lukas Pieczonka Chef des Berliner Arzneimittel-Lieferdienstes Mayd, gibt sich zuversichtlich: „Wir wollen als erster ein vollumfänglicher Apothekendienstleister sein.“ Mit diesen Worten zielt Heintzenberg darauf ab, dass sein Unternehmen neuerdings auch E-Rezepte annimmt und damit den Partnerapotheken die Möglichkeit eröffnet, nicht nur OTC-Präparate, sondern auch verschreibungspflichtige Medi­kamente ausliefern zu lassen. „Bei Mayd kannst du jetzt dein E-Rezept einlösen!“, heißt es dementsprechend in der App des Dienstleisters. „Damit bekommst du nun auch rezeptpflichtige Medikamente in Minuten geliefert.“

Den Angaben zufolge sollen dafür keine zusätzlichen Kosten anfallen, die Lieferung sei „100 Prozent kostenlos!“. Zudem soll es laut Mayd bei Einreichung eines E-Rezeptes eine telefonische Beratung durch die jeweilige örtliche Apotheke geben.

Heintzenberg teilt auf Anfrage mit, dass es auch der Wunsch der Apotheken gewesen sei, diesen Service einzuführen. „Das macht Sinn“, so der Unternehmenschef mit Blick auf die Geschäftsmöglichkeiten. Vor einigen Monaten hatte er auf einer Veranstaltung geäußert, dass das langfristige Potenzial größer sei, als viele vorhersehen würden. Konkrete Zahlen zum erwarteten Umsatz mit dem E-Rezept macht Heintzenberg jedoch nicht.

Allerdings verkennt er auch nicht, dass der aktuelle Roll-out nicht richtig in die Gänge kommt. Insbesondere von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erwarte er sich daher zukünftig Signale, wie es weitergehen soll. Zur Herausforderung könnte auch das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht auch eine Regelung zu den Schnittstellen zum E-Rezeptfachdienst vor – und stellt klar, dass der Token nicht über diese Schnittstellen übermittelt werden darf. Plattformen wie Mayd könnten demnach von diesem Geschäft ausgeschlossen sein.

Mayd ist nach eigener Darstellung aktuell in über 40 deutschen Städten aktiv und wirbt damit, Medikamente innerhalb von 30 Minuten nach Hause zu liefern. Das Liefergebiet soll nach den Worten Heintzenbergs weiterhin punktuell ausgebaut werden. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.