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DAZ aktuell
Entlassmedikation verlässlich regeln
DAV: Kassen gefährden Anschlussversorgung mit Arzneimitteln nach Krankenhausentlassung
„Entlassrezepte weisen häufig formale Fehler auf. Bislang konnten Apotheken das oft heilen“, schreibt Groeneveld. Zum 31. Dezember 2021 endeten jedoch die vom DAV und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten „Ergänzende Bestimmungen zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V“, die Apotheken mehr Spielraum bei der Korrektur von fehlerhaften Entlassrezepten einräumten. Eine Entfristung der Regelungen über den 31. Dezember hinaus hatte der GKV-Spitzenverband abgelehnt. Nun würden Krankenkassen Medikamente für ihre Versicherten nicht mehr bezahlen, wenn auch nur der kleinste formale Fehler auf dem Rezept sei, so der Patientenbeauftragte. „Wenn die Apotheke das Rezept trotzdem beliefert, bleibt sie auf den gesamten Kosten sitzen. Das kann nicht angehen“, kritisiert er. Groeneveld fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf: „Die Entlassmedikation ist seit Jahren immer wieder Thema und sollte endlich verlässlich geregelt werden. Die Apotheken wollen die Menschen nach einer stationären Behandlung ohne Verzögerung mit den notwendigen Medikamenten versorgen können. Krankenkassen müssen verpflichtet werden, die Arzneimittel für ihre Versicherten zu bezahlen und somit deren sektorübergreifende Versorgung sicherzustellen. Es kann ja nicht sein, dass eine Apotheke einen Patienten wieder in die Klinik zurückschicken muss, weil eine Ziffer auf dem Vordruck des Entlassrezeptes fehlt und der ausstellende Arzt wegen des Schichtsystems für eine Korrektur nicht mehr erreichbar ist.“ |
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