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DAZ aktuell
Ausbuchen nicht mehr nötig
Arzneimittel für die Ukraine
Bekanntermaßen gilt in Europa die EU-Fälschungsschutzrichtlinie, wonach jedes individuelle Präparat auf Echtheit geprüft und dabei aus dem Securpharm-System ausgebucht werden muss. Das scheint Herstellern, die Arzneimittel an die Ukraine spenden, angesichts der Menge der gespendeten Packungen Schwierigkeiten zu bereiten. Die Herstellerverbände, darunter der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, wandten sich Ende April daher an das Bundesministerium für Gesundheit und baten um eine pragmatische Lösung für die Echtheitsprüfung jener Arzneimittel, die in die Ukraine gehen sollen.
Dem ist das Bundesministerium für Gesundheit nun nachgekommen. In einem Brief an die Verbände heißt es, angesichts der außergewöhnlichen Notstandssituation sei es vertretbar, Arzneimittel ohne Deaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals in die Ukraine zu spenden, um schnell Hilfe leisten zu können. Das Vorgehen sei mit den Landesbehörden abgestimmt, informiert das BMG weiter. Da es allerdings nicht mit den EU-Vorgaben übereinstimme, werden die Hersteller gebeten, ihre jeweils zuständige Behörde zu informieren. |
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