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DAZ aktuell
Zusatznutzen führt zu Preissprung
Indikationserweiterung lässt Forxiga teurer werden
Im Jahr 2012 wurde Dapagliflozin (Forxiga) in der EU für die Typ-2-Diabetes-Therapie zugelassen. Im Jahr 2020 kam es erstmals zu einer deutlichen Preissteigerung um rund 70 Prozent, nachdem der G-BA im Jahr 2019 Anhaltspunkte für einen geringen Zusatznutzen bei verschiedenen Patientenuntergruppen festgestellt hatte. Nun kam es erneut zu einem Preissprung. Von 1,19 Euro auf 1,96 Euro Tagestherapiekosten ist der Preis für Forxiga zuletzt gestiegen. Auf Anfrage der DAZ begründete der Hersteller AstraZeneca den Preissprung folgendermaßen: „Die Preisfestsetzung für Dapagliflozin erfolgte im Rahmen und Zeitrahmen des im SGB V festgeschriebenen Nutzungsbewertungsprozesses durch die unabhängige Schiedsstelle, die ihn auf Basis des beträchtlichen Zusatznutzens bei HFrEF und unter Berücksichtigung aller Änderungen in den Indikationszulassungen festgelegt hat. Die Entscheidung erfolgte, nachdem es im Rahmen der verpflichtenden Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und AstraZeneca zu keiner Einigung kam.“ Der GKV-Spitzenverband bestätigte dies gegenüber der DAZ. Grundlage für die aktuelle Preissteigerung sei die Erweiterung der Zulassung des Wirkstoffes Dapagliflozin auf das neue Anwendungsgebiet „Behandlung der Herzinsuffizienz“ im Jahr 2021. „Für das Anwendungsgebiet ‚Herzinsuffizienz‘ konnte im G-BA ein Anhaltspunkt auf einen beträchtlichen Zusatznutzen nachgewiesen werden“, sodass es zu neuen Preisverhandlungen kam. Jedoch konnten sich die Parteien auf dem Verhandlungsweg nicht einigen, wie der GKV-Spitzenverband erklärt. „Es erging daher im Januar 2022 ein Schiedsspruch, der für beide Anwendungsgebiete einen sog. ‚Mischpreis‘ als Erstattungsbetrag für beide Anwendungsgebiete in der Zusammenschau festgesetzt hat.“
GKV-Spitzenverband befürchtet massive Ausgabenbelastung
Wie der GKV-Spitzenverband (GK-SV) erklärt, bewirke die Preissteigerung um weitere 65 Prozent, „zusammen mit der stark wachsenden Absatzmenge einen massiven Anstieg der Ausgabenbelastung der GKV-SV Versichertengemeinschaft“. Die Preissteigerung aufgrund des Schiedsspruches im Januar 2022 sieht der GKV-Spitzenverband deshalb sehr kritisch. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sollte die Hinzunahme einer (zweiten) Massenindikation wie bei Dapagliflozin (Herzinsuffizienz) stärker preissenkend berücksichtigt werden. Doch dafür brauche es stärkere Vorgaben im Gesetzeswerk.
Der GKV-Spitzenverband fordert daher eine gesetzliche Klarstellung, dass das potenzielle Ausgabenvolumen zulasten der Versichertengemeinschaft durch beispielsweise die Zulassung neuer Anwendungsgebiete bei der Bildung eines angemessenen Erstattungsbetrages künftig verpflichtend mitberücksichtigt wird. |
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