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DAZ aktuell
Vorerst nicht aufs E-Rezept
Blutzuckerteststreifen erst 2026
Mischverordnungen zulasten der GKV sind nicht erlaubt. Einzige Ausnahme: Blutzuckerteststreifen. Sie dürfen gemeinsam mit Arzneimitteln verschrieben werden. Mit der Verbreitung des E-Rezepts müssen Ärzte diese Gewohnheit aber umstellen. Denn Blutzuckerteststreifen dürfen künftig nicht mehr mit Arzneimitteln auf ein Rezept. Außerdem können sie noch gar nicht auf E-Rezepten verordnet werden. Darauf wies der Bayerische Apothekerverband (BAV) vergangene Woche seine Mitglieder in einem Rundschreiben hin. Das sei erst ab 1. Juli 2026 möglich. Dem Schreiben zufolge ist den Rechenzentren aufgefallen, dass Teststreifen unzulässigerweise auf E-Rezepten verordnet und von Apotheken abgerechnet wurden. Aktuell können nur Arzneimittel zulasten der GKV elektronisch verschrieben werden und auch nur solche, die keinerlei Sonderregeln unterliegen. Der Verband weist in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hin, in welchen Fällen E-Rezepte aktuell nicht zulässig sind und erst in späteren Ausbaustufen ermöglicht werden. Zunächst weiter auf Papier verordnet werden müssen z. B. Betäubungsmittel, T-Rezepte und Hilfsmittel. |
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