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DAZ aktuell
Wann kommt der eHBA für PTA?
Ausgabe verzögert sich weiter
Um E-Rezepte beliefern zu können, reicht die einfache Signatur mittels Institutionskarte (SMC-B). Um Änderungen am Rezept vornehmen zu können, ist aber ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) nötig. Es muss zudem elektronisch protokolliert werden, wer auf die Daten zugegriffen hat: In der Telematikinfrastruktur (TI) reicht die Angabe der Institution, in der Apotheke muss aber die Person dokumentiert werden. Sprich, es wird eine Individualisierung geben müssen – ob mittels HBA oder anders, ist nicht festgelegt. Laut Bundesverband der Pharmazeutisch-technischen Assistenten (BVpta) ist geplant, dass auch PTA einen elektronischen Berufsausweis (eBA) erhalten. Zunächst ginge es noch um die Fortsetzung der Pilotphase zur Ausgabe der eBA der Berufsgruppen Hebammen, Physiotherapeuten und Pflege. Erst nach Abschluss dieser Phase würden weitere Gesundheitsfachberufe, wie auch die PTA folgen, erklärte Bettina Schwarz, Geschäftsführerin des BVpta. Dennoch gilt: „PTA dürfen durch die Rückverfolgbarkeit in der Apothekensoftware rechtssicher E-Rezepte beliefern – vorerst auch ohne eigene Berufsausweise“, so eine Sprecherin des Verbands. |
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