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DAZ aktuell
E-Rezeptpflicht nicht streichen
ABDA zum Digitalpaket
Viele der Pläne im Digitalpaket des Bundesgesundheitsministeriums kommen bei der ABDA gut an. Vor allem begrüßt sie die angedachten Regelungen für E-Rezept-Schnittstellen. Sie sollen unter anderem klarstellen, dass der E-Rezept-Token nicht über diese übermittelt werden können. Flankiert werden sollte dies aus Sicht der ABDA allerdings durch ein ausdrückliches Verbot für Dritte, Token außerhalb der Telematikinfrastruktur zu verarbeiten und an Apotheken weiterzuleiten. Keinen Zuspruch findet bei der ABDA zudem das Vorhaben, die E-Rezeptpflicht für Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu streichen, die „aufgrund gesetzlicher Regelungen einer bestimmten Apotheke oder einem sonstigen Leistungserbringer zugewiesen werden dürfen“. Im Blick hat das BMG hier insbesondere anwendungsfertige Zytostatikazubereitungen. „Unseres Erachtens sind im Geltungsbereich des § 11 Absatz 2 ApoG keine vom Normalfall einer Verschreibung abweichenden Anforderungen und Prozessparameter erforderlich“, heißt es in der Stellungnahme. Die Aushändigung der Zytostatika an den Arzt habe mit dem E-Rezept nichts zu tun. |
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