DAZ aktuell

Keine Daten für DiGA-Hersteller

KBV zum Digitalpaket

cm/ral | Dass Versicherte künftig Daten ihrer Arzneimittelverordnungen mit DiGA-Herstellern teilen können sollen, missfällt der KBV. In einer Stellungnahme zum Digitalpaket fordert sie, einen entsprechenden Passus im Gesetzentwurf zu streichen.
Foto: KBV

Neben der ABDA und dem BAH hat auch die Kassenärztliche Bundesver­einigung (KBV) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz und das damit verbundene Digitalpaket abgegeben. Die KBV stört sich daran, dass Patienten dem Entwurf zufolge Daten, die z. B. aus einer Verordnung vom Facharzt resultieren, künftig auch mit Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Herstellern) teilen können sollen. „Auch wenn die jeweilige Übermittlung nur mit Einwilligung des Versicherten erfolgen kann, stellt sich die Frage, mit welcher versorgungspolitischen Zielsetzung Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen Arzneimittelverordnungsdaten erhalten sollen“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme. „Wenn durch die Regelungen die bisweilen bereits zu beobachtende Übernahme einer ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Versorgung über das Angebot der digitalen Gesundheitsanwendungen hinaus noch weiter befördert werden soll, ist dies nicht akzeptabel.“ Zudem bestehe das Risiko eines unverhältnismäßigen Eingriffs in die Therapiefreiheit der Vertragsärzte. Die KBV fordert daher die Streichung dieser Regelung. |

Das könnte Sie auch interessieren

Digitale Gesundheitsanwendungen zulasten der GKV

BfArM veröffentlicht Liste erstattungsfähiger Apps

Digitale Versorgung Gesetz: AOK-Bundesverband will lieber regionale Verträge statt „Gießkanne“

AOK kritisiert Honorierungspläne für E-Medikationsplan

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Stellungnahme zum Digitalgesetz

BAH: Apotheken sollen zu DiGA beraten

Apps auf Rezept – (k)ein Fall für die Apotheke

Was bringen DiGAs?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.