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Im Auftrag von …
Für die Große Koalition bedeutete „Apothekenstärkung“ bekanntlich die Einführung honorierter pharmazeutischer Dienstleistungen und weniger die Anpassung der Vergütung von Apothekenleistungen im Zusammenhang mit der Arzneimittelabgabe, die schon seit Jahren defizitär erbracht werden. Sollten die aktuelle und die nachfolgenden Bundesregierungen an diesem Kurs festhalten, werden die Erträge der Apotheken durch die Abgabe von Arzneimitteln in den nächsten Jahren immer weiter schrumpfen.
Zugleich wächst also die Bedeutung der pharmazeutischen Dienstleistungen. Diese müssen im Gesundheitssystem akzeptiert und etabliert werden. Darüber hinaus müssen für die konkreten Tätigkeiten auch angemessene Honorare vereinbart werden. Mehr Geld ist hierbei zwangsläufig an mehr Arbeit gekoppelt, denn Apotheken benötigen qualifiziertes Personal und weitere Mittel, um Dienstleistungen erbringen zu können.
Doch es existieren weitere Herausforderungen, über die öffentlich bisher nur wenig gesprochen wurde. So bleibt fraglich, inwiefern pharmazeutische Dienstleistungen und deren Honorierung überhaupt mit den Apotheken verbunden bleiben. Digitalisierung und Kommerzialisierung des Gesundheitswesens schreiten weiter voran und führen dazu, dass Anbieter auf den Markt kommen, die eine Zentralisierung solcher Angebote anstreben und auf Interesse bei den Krankenkassen stoßen werden. Die Kassen wiederum könnten sogar selbst solche Dienstleistungsangebote für ihre Versicherten aufbauen wollen.
Aktuell sieht man beispielsweise, dass Apotheken beim Einrichten von Corona-Teststellen mitunter auf Firmen zurückgreifen, die für sie als Sub-Unternehmer den Betrieb übernehmen. Auf die pharmazeutischen Dienstleistungen bezogen wäre das eine fatale Entwicklung. Wenn Apotheken, einzeln oder gemeinsam, es nur noch schaffen sollten, neuartige Tätigkeiten unprofitabel anzubieten, oder Dritte beauftragen müssten, droht eine gefährliche Schieflage im System. Die Dienstleistungen wären dann kein unmittelbarer Service mehr der jeweiligen Apotheke. Diese würde in der Wahrnehmung der Patienten eher als eine Art Vermittlungsstelle wirken.
Die ABDA will daher durchsetzen, dass pharmazeutische Dienstleistungen unbedingt apothekenpflichtig sind. Doch wie das gelingen soll, darüber kommuniziert die Standesvertretung derzeit noch genau so ungern wie über die konkrete Dienstleistungen.
Erfahrungsgemäß entscheidet im Gesundheitssystem der Preis und ähnlich wie der Arzneimittelversandhandel vor mehr als zwanzig Jahren zu einer – nicht zuletzt politisch motivierten – Disruption des Apothekenwesens führte, werden auch die pharmazeutischen Dienstleistungen für die Apotheken keine sichere Bank sein, sollten entsprechende Rahmenbedingungen fehlen. Es bleibt daher zu hoffen, dass beim aktuellen Schiedsverfahren, das der Deutsche Apothekerverband nach den gescheiterten Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband initiiert hat, genau diese kritischen Punkte im Sinne der Apotheken durchgesetzt werden. Denn die Schaffung einer unpersönlichen Call-Center-Pharmazie abseits der Vor-Ort-Apotheken sollte das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz ja ausdrücklich nicht einläuten.
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