Adexa-Info

Tarifvertrag: Wichtig für die Nachwuchsgewinnung

Drei Fragen an den ADEXA-Vorstand

In den kommenden Tagen werden viele Apothekenangestellte gespannt auf ihren Gehaltszettel schauen, denn zum 1. Januar haben sich in 15 Kammerbezirken die Tarifgehälter erhöht.
Foto: Angela Pfeiffer/Adexa

Andreas May

ADEXA: Herr May, wie sind die Reak­tionen der Mitglieder auf den Tarif­abschluss mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) ausgefallen?

Andreas May: Der Abschluss von ADEXA und ADA ist auf eine große Zustimmung gestoßen – nicht nur bei Apothekenangestellten, sondern sogar auch bei vielen Apothekenleitungen. Denn es ist ja nicht so, dass Inhaberinnen und Inhaber ihren Mitarbeitenden kein höheres Gehalt gönnen würden. Manche blicken natürlich mit Sorgen auf ihre Zahlen. Denn es war ein un­gewöhnlich hoher Sprung gerade bei PKA und PTA. Aber ich höre viel Konsens, dass die Tariferhöhung mit Blick auf die Attraktivität der Arbeitsplätze und den Fachkräftemangel wichtig war. Und man kann damit die Politik zu einer höheren Honorierung der Apotheken drängen. Ich hoffe sehr, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die ABDA diese Steilvorlage bei Verhandlungen auch nutzen werden.

Genauso wichtig finde ich aber, wie die Nichtmitglieder reagieren: nämlich sehr viele mit einem Neueintritt, damit sie von der Tarifbindung profitieren. Der gute Abschluss macht deutlich, wie wichtig die Gewerkschaft für die eigene Interessenvertretung ist – und dass Tarife eben nicht vom Himmel fallen. In diesem Zusammenhang möchte ich den ehrenamtlichen Mitgliedern unserer Tarifkommission auch ein ganz besonderes Lob aussprechen für ihren Einsatz!

ADEXA: Was sagen Sie zu dem Vorwurf des Bundesverbands Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta), man hätte eigentlich 20 Prozent mehr für die PTA in den unteren Berufsjahresgruppen erreichen müssen, damit das Gehalt zeitgemäß ist?

May: Das Statement des BVpta-Vorstandes verkennt die tarifpolitischen Realitäten. Ein Verband, der selbst keine Tarifverhandlungen führt, kann die Hintergründe schwerlich nachvollziehen. Außerdem widerspricht es auch den ersten Jubelmeldungen des BVpta nach dem Abschluss in den Online-Medien, die fast so klangen, als wenn der BVpta selbst das Plus von 200 Euro erzielt hätte.

Natürlich wünschen wir uns für alle Angestellten noch deutlich mehr. Der Tarifvertrag soll ja auch eine Untergrenze markieren – und wirtschaftlich gut aufgestellte Apotheken bieten häufig mehr. Aber ohne eine bessere Finanzierung durch die Kranken­kassen müssen wir auch tarifpolitisch Bodenhaftung bewahren.

Tarifbindung: Wer hat Anspruch auf tarifliche Erhöhungen?

Bei Beschäftigten in den öffentlichen Apotheken ist für die Tarifbindung eine Mitgliedschaft bei ADEXA Voraussetzung; die Apothekenleitung muss Mitglied ihres tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein. Auch kann es einen Anspruch geben, wenn beide Seiten dies im Arbeitsvertrag so festgehalten haben.

Welche Tarifansprüche gibt es neben dem Gehalt?

Für Apothekenangestellte im Tarifbereich des ADA gilt zum Beispiel ein Urlaubs­anspruch von 34 Tagen, bei über fünfjähriger Betriebszugehörigkeit sogar von 35 Tagen (§ 11 Bundesrahmentarifvertrag, BRTV). Im Vergleich: Der gesetzliche Anspruch beträgt 24 Tage, jeweils bezogen auf eine Sechstagewoche. Außerdem besteht Anspruch auf Fortbildungsurlaub, also eine bezahlte Freistellung für fachlich-wissenschaftliche Fortbildung (§ 12 BRTV) von sechs Tagen für das pharmazeutische Personal und von drei Tagen für PKA, bezogen auf zwei Kalenderjahre.

Eine Sonderzahlung in Höhe eines Tarifgehaltes zählt ebenfalls zu den Tarifansprüchen (§ 18 BRTV). Weitere Stichworte sind das tarifliche Jahresarbeitszeitkonto (§ 4), eine Freistellung für besondere Anlässe und auch bei der Erkrankung von Kindern über zwölf Jahren (§ 10a).

Welche Vorteile bringt die ADEXA-Mitgliedschaft noch?

Ein ganz wichtiges Argument ist die fachkundige und kostenlose arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung durch unsere Juristinnen. Zum Beispiel, wenn neue Arbeitsverträge vor der Unterzeichnung geprüft werden, die Berufsjahre berechnet werden oder falls es Probleme gibt, tarifliche Ansprüche durchzusetzen. Nach einem Jahr gilt außerdem ein beruflicher Rechtsschutz. Last but not least ist auch das ADEXA-Mitgliedermagazin Spektrum eine gute Informationsquelle für Apothekenangestellte sowie der geschlossene Mitgliederbereich unserer Homepage.

ADEXA: Und was kommt als Nächstes?

May: Verständlicherweise haben die ADEXA-Mitglieder aus Nordrhein und Sachsen nachgehakt, warum es für sie noch keinen zeitgleichen Abschluss gab. Diese Ungeduld kann ich gut nachvollziehen und auch teilen. Denn nicht nur Arbeitgeber und Steuerbüros brauchen Planungssicherheit für 2022 – das gilt eben auch für Beschäftigte, Azubis und Praktikanten.

Aber ich bin zuversichtlich, dass wir in Kürze Zahlen zunächst für Nordrhein und dann auch das Vertragswerk für Sachsen vorstellen können.

Mit dem ADA sollen auch noch in diesem Jahr Punkte im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) neu verhandelt werden. Dieses Regelwerk muss stärker an die aktuellen Herausforderungen auf dem Apothekenarbeitsmarkt und die Interessen von Beschäftigten – gerade der jüngeren Generationen – angepasst werden, damit sich der Fachkräftemangel nicht verschärft. |

sjo

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