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DAZ aktuell
Lukrative Zugeständnisse an die Ärzte
Änderungsanträge zum Spargesetz: Perspektiven auch für die Apotheker
In dieser Woche liegt das Spargesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in den letzten Zügen. Für den heutigen Donnerstag ist die zweite und dritte Lesung im Bundestag angesetzt.
Die Apotheken protestieren gegen die geplante befristete Erhöhung des Kassenabschlags von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro. Diese Einsparungen sollen in den nächsten beiden Jahren dazu beitragen, die GKV-Finanzen zu stabilisieren.
Zunächst sah es so aus, dass die Beschwerden der Apothekerschaft bei der Ampel-Koalition erfolglos blieben. Anders bei den Ärzten: Statt der sogenannten Neupatientenregelung sollen Haus- und Fachärzte demnach extrabudgetäre Zuschläge zur Versichertenpauschale erhalten, wenn sie Patientinnen und Patienten, die durch die Terminservicestellen vermittelt werden, schnell behandeln.
Doch kurz vor Redaktionsschluss dieser DAZ wurde bekannt, dass sich die Unionsfraktion im Bundestag doch noch an die Seite der Apothekerinnen und Apotheker stellt: Nach Information der DAZ wollen CDU und CSU einen Änderungsantrag zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz einbringen, mit dem der betreffende Passus gestrichen werden soll. Noch sei der Antrag nicht final abgestimmt, teilt das Abgeordnetenbüro des gesundheitspolitischen Sprechers Tino Sorge (CDU) auf Anfrage mit. Die Apotheken in der aktuellen Situation weiter zu belasten, sieht die Fraktion aber kritisch.
„Eine Erhöhung des Apothekenabschlages wäre das völlig falsche Signal an tausende niedergelassene Apothekerinnen und Apotheker, die momentan ohnehin schon die Folgen der Inflation spüren“, betont Sorge. „Wenn die Ampel es mit der flächendeckenden Apothekenversorgung ernst meint, sollte sie von solchen Plänen Abstand nehmen.“ Daher fordere die Union, die geplante Anhebung zu streichen. „Wir werden im Plenum einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen; zusätzlich auch einen Entschließungsantrag, in dem wir uns zu grundsätzlichen Fragen der GKV-Finanzierung positionieren.“
Alternativen zur Neupatientenregelung
Aus Sicht der Ärzte wird es sehr wahrscheinlich lukrative Zugeständnisse vonseiten der Bundesregierung geben. Dass die Koalition hinsichtlich der Streichung der Neupatientenregelung doch noch einknicken könnte, hatte sich in den vergangenen Wochen bereits abgezeichnet. Man wolle „zielgenauere Alternativen“ prüfen, hieß es Ende September in der Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme der Länder zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Offenbar waren die Beschwerden über den geplanten Wegfall der Regelung, die Ärzten für neue Patienten eine extrabudgetäre Vergütung zugesteht, erfolgreich.
Zuschläge je nach Zeitpunkt der Behandlung
Diese „zielgenauere Alternativen“ finden sich nun in den Änderungsanträgen, die der DAZ-Redaktion vorliegen. So sollen Haus- und Fachärzte demnach extrabudgetäre Zuschläge zur Versichertenpauschale erhalten, wenn sie Patientinnen und Patienten, die durch die Terminservicestellen vermittelt werden, schnell behandeln. Die Zuschläge sollen gestaffelt sein, je nachdem, wie schnell die Behandlung beginnt. Für die Behandlung von Akutfällen, die spätestens am nächsten Kalendertag nach der Kontaktvermittlung durch die Terminservicestelle zu erfolgen hat, kann dann beispielsweise ein Zuschlag in Höhe von bis zu 200 Prozent der jeweiligen Versichertenpauschale abgerechnet werden. Die konkrete Höhe ist im Bewertungsausschuss zu vereinbaren. Wenn die Behandlung spätestens am 35. Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle beginnt, sind bis zu 40 Prozent Zuschlag drin. Außerdem soll der Zuschlag für eine Vermittlung eines Termins bei einem Facharzt auf 15 Euro erhöht werden.
Zugang zur fachärztlichen Versorgung
Und auch die Fachärzte sollen künftig belohnt werden, wenn sie vom Hausarzt vermittelte Patienten innerhalb einer bestimmten Frist behandeln. Dabei wird auf die Fristen und die Höhe der Zuschläge Bezug genommen, die bei einer Vermittlung durch die Terminservicestelle gelten, heißt es.
Um zuverlässig beurteilen zu können, ob die Zuschläge auf die Versicherten- und Grundpauschale bei der schnellen Behandlung nach einer Vermittlung durch die Terminservicestelle oder einen an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer eine Verbesserung der Versorgung bewirkt, die die Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu rechtfertigen vermag, habe der Bewertungsausschuss auch diese Zuschläge im Hinblick auf einen verbesserten Zugang zur fachärztlichen Versorgung zu evaluieren, heißt es.
Kassenärzte weiter unzufrieden
Den Kassenärzten gefällt dies jedoch nicht: „Um es klar zu sagen: Ein stärkeres Einbringen der Terminservicestellen kann den Wegfall der Neupatientenregelung auf keinen Fall kompensieren. Das passt gar nicht und wären nur Bruchstücke“, kommentierte KBV-Chef Andreas Gassen den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum GKV-Stabilisierungsgesetz. Der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, hingegen lobte gegenüber dem „Tagesspiegel Background“ die Ampel dafür, „bei der Abschaffung der nutzlosen und teuren Neupatientenregelung standhaft geblieben“ zu sein. Die nun vorgesehenen Zuschläge hält er demnach angesichts „der wirtschaftlichen Gesamtsituation und steigender Krankenkassenbeiträge“ zwar für „etwas aus der Zeit gefallen“. Mit dem Zuschlagmodell könne jetzt aber immerhin sichergestellt werden, „dass es nur bei echten Leistungsverbesserungen zusätzliches Geld gibt“, so Sprecher Lanz. |
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