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Jetzt gelten neue Quoten
Ersatzkassen und Zuckerteststreifen
Eigentlich ist die Ergänzungsvereinbarung zum Arzneiversorgungsvertrag mit den Ersatzkassen (vdek, AVV) bereits zu Jahresbeginn in Kraft getreten. Anlage 4 regelt die Unterteilung von Blutzuckerteststreifen in drei Preisgruppen. Bislang galt: Apotheken sind verpflichtet, vom 1. Juli bis Jahresende 15 Prozent der verordneten Packungen zu 50 Stück aus der Preisgruppe 1 zu liefern. Wurde die Quote nicht erfüllt, mussten Apotheken mit einem Malus in Höhe der entstandenen Preisdifferenz von 2 Euro je Packung zu 50/51 Stück rechnen. Außerdem mussten Apotheken im zweiten Halbjahr 40 Prozent der verordneten Packungen zu 50 Stück aus der Preisgruppe 2 abgeben. Wurde die Quote nicht erfüllt, fiel ein Malus in Höhe der entstandenen Preisdifferenz von 2,95 Euro je Packung zu 50/51 Stück an.
Nun wurde die Quote für Blutzuckerteststreifen der Preisgruppe 1 auf 30 Prozent erhöht. Die Gesamtquote steigt damit auf 70 Prozent – wobei die Quote der Preisgruppe 2 unverändert bleibt (40 Prozent). Erhalten bleibt auch, dass eine Übererfüllung der Quote für die Produktgruppe 1 auf die Gesamtquote angerechnet wird. |
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