Aus den Ländern

Umgestaltung am Ziel

Neue Delegiertenversammlung der Apothekerversorgung Niedersachsen

HANNOVER (tmb) | Die jahrelange Umstrukturierung der Apothekerversorgung Niedersachsen ist zu ihrem geplanten Abschluss gekommen. Am 2. Februar fand in Hannover die konstituierende Sitzung der neu geschaffenen Delegiertenversammlung statt. Damit werden die Mitglieder aus Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt nun auf derselben Ebene gleichberechtigt repräsentiert.

Die Apothekerversorgung Niedersachsen (AVN) ist das berufsständische Versorgungswerk für Mitglieder in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt. Bisher war die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen ihr oberstes Gremium. Um die Mitglieder aus den beiden anderen Bundesländern auf derselben Ebene an den Entscheidungen zu beteiligen, entstand vor Jahren der Plan zu einer Strukturreform der AVN. Dazu musste ein neuer Staatsvertrag zwischen den drei betroffenen Bundesländern geschlossen werden. Die Einzelheiten der künftigen Struktur wurden in der neuen Alterssicherungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen festgelegt. Diese hatte die Kammerversammlung am 21. Juli 2021 beschlossen (siehe DAZ 2021, Nr. 30, S. 61). Daraufhin wurde eine neue Delegiertenversammlung für die Apothekerversorgung gebildet. Sie hat 30 Sitze, die im Verhältnis der Mitgliederzahlen besetzt werden. Dabei entfallen nun 17 Sitze auf Niedersachsen, acht auf Hamburg und fünf auf Sachsen-Anhalt. Die Delegierten werden von den drei Kammerversammlungen jeweils für fünf Jahre gewählt. Wählbar sind alle Mitglieder des jeweiligen Versorgungswerkes mit Ausnahme der berufsfremden Berechtigten. Die Delegiertenversammlung soll einmal jährlich tagen und ist insbesondere für Entscheidungen über die Leistungen, für Satzungsänderungen und für die Besetzung der Ausschüsse zuständig. Weitere Organe der Apothekerversorgung sind wie bisher der Verwaltungsausschuss mit höchstens sechs und der Aufsichtsausschuss mit höchstens acht Mitgliedern.

Foto: Apothekerkammer Niedersachsen, Panagiota Fyssa

Bei der konstituierenden Sitzung der Delegiertenversammlung der Apothekerversorgung Niedersachsen (v. l.): Dr. Hans-Georg Möller (Vorsitzender des Verwaltungsausschusses), Cathrin Burs (Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen), Dr. Jens-Andreas Münch (Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt), Kai-Peter Siemsen (Präsident der Apothekerkammer Hamburg), Dr. Jens-Uwe Sänze (stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses)

Mitglieder der Ausschüsse

Bei der konstituierenden Sitzung der neuen Delegiertenversammlung wurden Hans-Georg Möller (Niedersachsen) als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses und Jens-Uwe Sänze (Sachsen-Anhalt) als Stellvertreter wiedergewählt. Weitere Ausschussmitglieder sind Dr. Wolfram Klose, Bernd Töpperwien (beide Niedersachsen), Christine Bezold-Hornek (Hamburg) und Jean Zimmermann als Finanzsachverständiger. Andrea Lehnert wurde als Vorsitzende des Aufsichtsausschusses und Michael Wiese als Stellvertreter gewählt. Außerdem sind Christian Behnes, Dr. Florian Penner, Tim Christopher Rüggeberg, Michael Resch (jeweils Niedersachsen), Lasse Oberste Berghaus (Hamburg) und Karsta Wagner (Sachsen-Anhalt) im Aufsichtsausschuss.

Erfolgreiches System für über 1 Million Menschen

Anlässlich der konstituierenden Sitzung beschrieb Dr. Hans-Georg Möller die Geschichte und die Konzepte der Alterssicherung insgesamt und besonders die Bedeutung der berufsständischen Versorgung. Möller betonte, nach der Rentenreform von 1957 hätten die freien Berufe eigene Alters­sicherungssysteme aufgebaut, weil ­ihnen die Einbeziehung in die neue allgemeine Rentenversicherung verweigert worden sei. Inzwischen würden Forderungen über die Abschaffung des erfolgreichen Systems der Versorgungswerke erhoben. Doch für diese Diskussion seien die freien Berufe gut gerüstet. Denn Renten, Anwartschaften und Deckungsrückstellungen unterliegen dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes, betonte Möller. Außerdem wäre die Überführung der Versorgungswerke ein „denkbar schlechtes Geschäft“ für die gesetzliche Rentenversicherung, weil die Freiberufler zu einem um zehn Prozent höheren Prozentsatz das Renteneintrittsalter erleben und um 3,9 Jahre länger Rente beziehen.

Außerdem berichtete Möller über die Struktur der berufsständischen Versorgung. Demnach sind in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) 90 Versorgungswerke der verkammerten freien Berufe organisiert. Sie sorgen für die Alterssicherung von über einer Million Menschen. Für die Apothekerversorgung sind neun Versorgungswerke zuständig, darunter die 1980 gegründete AVN als teilrechtsfähige Einrichtung der Apothekerkammer Niedersachsen. Seit 1984 ist sie auch für Hamburg und seit 1995 für Sachsen-Anhalt zuständig. In weiteren Vorträgen stellte Dr. Martin Thomsen das Investitionsportfolio mit dem Fokus auf Immobilien vor, und Franz Mecking berichtete über Finanzierungssysteme in der berufsständischen Versorgung. |

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