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Gesundheitspolitik
ABDA-Beiträge sollen steigen, Ausgaben eher nicht
Entwurf für den Haushalt 2024 sieht ein Plus von durchschnittlich 17,9 Prozent vor
Der Haushaltsentwurf der ABDA für 2024 hat vergangene Woche den Gesamtvorstand erreicht. Gemäß den Recherchen der DAZ sieht der Entwurf vor, dass die Beiträge der Mitgliedsorganisationen gegenüber 2023 um durchschnittlich 17,9 Prozent steigen. Das Beitragsvolumen soll von 19,59 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 23,1 Millionen Euro im Jahr 2024 angehoben werden. Wie immer werden die Bundesländer davon unterschiedlich – abhängig von der Umsatzentwicklung der Apotheken im Bundesland – betroffen sein.
Was sind die Gründe?
Der Zuwachs liegt jedenfalls insgesamt deutlich über der Inflationsrate. Die Ausgaben sollen aber keineswegs in diesem Umfang steigen, auch wenn sich die ABDA mit massiven Kostensteigerungen konfrontiert sieht, wie aus ABDA-Kreisen zu erfahren ist. So kämen nicht nur die allgemeinen Kostensteigerungen auf die Standesvertretung zu, auch die Fülle der Aufgaben wachse. Die Kosten hierfür sollen aber anscheinend an anderer Stelle eingespart werden, denn das Plus bei den Mitgliedsbeiträgen erklärt sich so: In der Vergangenheit wurden die Erträge der wirtschaftenden Tochterunternehmen der ABDA zumindest teilweise genutzt, um die Beiträge der Mitgliedsorganisationen zu reduzieren. Dies soll sich nach den Recherchen der DAZ künftig ändern. Das Geld von den Töchtern soll stattdessen verwendet werden, um Rücklagen für künftige Investitionen in die Immobilien in Berlin und Eschborn zu schaffen. Für die ältere Immobilie in Eschborn erscheint künftiger Renovierungsbedarf durchaus plausibel.
Haushaltsvolumen von 24,5 auf 27,21 Millionen Euro
Daher sind die Beiträge kein Maßstab für das Ausgabeverhalten der ABDA. Dafür taugt eher das Gesamtvolumen des Haushalts. Das soll ebenfalls beträchtlich steigen, aber nicht so stark wie die Beiträge. Gemäß Recherchen der DAZ sieht der Plan derzeit eine Steigerung von 24,5 Millionen Euro auf 27,21 Millionen Euro vor. Das wären 11,1 Prozent mehr, also ebenfalls deutlich mehr als die Inflationsrate.
Weitere, noch nicht berücksichtigte Ausgaben absehbar
Zudem ist der Entwurf nicht endgültig – im Gegenteil. Der Geschäftsführende Vorstand soll bereits weitere Ausgaben angekündigt haben, die noch nicht berücksichtigt wurden. So muss beispielsweise für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wohl noch ein Portal geschaffen werden, das zusätzliche Kosten verursacht. Das OZG dient der Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen. Neben einer BundID als zentrales Bürgerkonto, das es Bürgern erlaubt bundesweit digitale Anträge zu stellen, soll es demnach für Unternehmen künftig nur noch digitale Anträge geben. Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes beschlossen. Die Details sind derzeit wohl noch schwer zu kalkulieren, aber es zeichnen sich neue Ausgaben ab. Auf jeden Fall dürften die Haushaltspläne für reichlich Diskussionsstoff bei den kommenden Kammerversammlungen und den Haushaltsplanungen der Mitgliedsorganisationen sorgen.
Diskussionen sind zu erwarten
Das letzte Wort beim Haushalt hat dann die ABDA-Mitgliederversammlung, die üblicherweise im Frühsommer stattfindet. In deren Umfeld hatte es immer wieder Proteste gegen Beitragserhöhungen gegeben, die allerdings deutlich moderater waren, als das in diesem Jahr mit 17,9 Prozent der Fall ist.
Insbesondere die Kammern störte das ungebremste Wachstum sowie das „Beiträge-Leistungs-Verhältnis“ der ABDA. In der Vergangenheit hatten am Ende dann auch einzelne Landesapothekerkammern, beispielsweise Hessen, aber auch Nordrhein und Brandenburg, dem Haushaltsentwurf nicht zugestimmt, weil es kein entsprechendes Votum der Delegierten gab. Konsequenzen hat das allerdings bislang keine, solange die Mehrheit der 34 Mitgliedsorganisationen den Haushalt verabschiedet. |
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