Gesundheitspolitik

BfArM-Cannabis wird teurer

Verkaufspreis steigt auf 5,80 Euro pro Gramm

ks | Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Verkaufspreis für Medizinal-Cannabisblüten angepasst. Statt 4,30 Euro kostet ein Gramm der deutschen Blüten ab 1. Juli 5,80 Euro.

Es geht um das medizinische Cannabis, das im Auftrag der Cannabisagentur des BfArM derzeit von drei Unternehmen in Deutschland angebaut und seit Juli 2021 über ein Distributionsunternehmen (Cansativa) vertrieben wird. Für dieses setzt die Cannabisagentur einen Herstellerabgabepreis fest. Wie das BfArM erklärt, ergibt sich der Verkaufspreis aus einer Mischkalkulation aller Sorten und Anbaubetriebe. Dabei darf das BfArM keine Überschüsse erzielen, lediglich die hier anfallenden Personal- und Sachkosten werden bei der Preisbildung berücksichtigt.

Als Grund für die nun bekannt gegebene Preiserhöhung nennt das BfArM die Entwicklung der ärztlichen Verschreibungen: Es würden bevorzugt Cannabissorten mit einem hohen THC-Gehalt verordnet. In der Folge fragten Apotheken die vom BfArM ebenfalls angebotenen Sorten mit geringerem THC-Gehalt weniger nach. Und so wird es also teurer.

Foto: Nyaaka/AdobeStock

Was heißt das für Apotheken?

Die Apothekenvergütung für Medizinal-Cannabis ist in der Anlage 10 zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) geregelt. Die speziellen Regelungen, die BfArM-Cannabis betreffen (Teile 2a, 3a und 7 der Anlage 10), beruhen auf einem Schiedsspruch und sind bis Ende Juni 2023 befristet.

Demnach ist zum Beispiel für BfArM-Cannabisblüten in unverändertem Zustand (bislang) der vom BfArM mitgeteilte Herstellerabgabepreis in Höhe von 4,30 Euro pro Gramm abrechnungsfähig. Hinzu kommt ein Zuschlag von 100 Prozent. Sollten die Regelungen in ihren Grundzügen beibehalten, der Preis aber auf 5,80 Euro erhöht werden, wären dies für die Apotheken also 1,50 Euro mehr bei der Abrechnung. Für Selbstzahler würden dann pro Gramm 13,80 Euro fällig (inklu­sive Mehrwertsteuer).

DAV will aktiv werden

Wie geht es mit der Anlage 10 der Hilfstaxe nun ab dem 1. Juli weiter? Eine neue Vereinbarung muss so oder so her. Jedenfalls die Teile 2a und 3a der Anlage 10 sehen aber vor, dass sie bis zum Wirksamwerden einer neuen Verein­barung fortgelten. Eine Sprecherin des Deutschen Apothekerverbands erklärte auf Nachfrage der Redaktion: „Wir werden die notwendigen Schritte zu einer Anpassung der Cannabis-Preise, welche durch Schiedsspruch in derzeitiger Höhe festgelegt wurden, ergreifen“. Näheres könne man aktuell noch nicht mitteilen. Sobald ein Ergebnis erzielt sei, werde darüber auch auf der ABDA-Webseite informiert.

Die BfArM-Cannabisblüten machen nur einen Teil des in Deutschland abgegebenen Medizinalcannabis aus. 2600 Kilogramm pro Jahr werden in der vierjährigen Laufzeit des Auftrags verteilt. Daneben können Apotheken Cannabis auch von Importeuren beziehen. Dieser Import wird nicht vom BfArM gesteuert. Laut der vergangene Woche von der ABDA veröffentlichten Zahlenbroschüre für 2023 wurden im Jahr 2022 insgesamt 14.840 Kilogramm Medizinal­cannabis (Blüten und Extrakte) an die Apotheken geliefert. |

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